Ist die heutige DGfG noch zeitgemäß?

Die Deutsche Gesellschaft für Geographie (DGfG) ist derzeit die einzige demokratisch gewählte Institution der organisierten Geographie in Deutschland. Sie durchlebt zur Zeit eine strukturelle Krise – so sehen es zumindestens einige.  

Am 10. Oktober 2012 wendete sich Eberhard Schallhorn an die Mitglieder des Präsidiums der DGfG:

Für eine starke DGfG!

Die gereizte Ablehnung der Inhalte und der darauf aufbauenden Vorschläge durch den Präsidenten der DGfG („verheerendes Pamphlet“) führte zum Rücktritt des Autors von seinen Funktionen als Schatzmeister und Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit in der DGfG.

 

Hier Auszüge aus dem Brief:

„(…) Es ist m.E. völlig destruktiv, darauf achten zu wollen, dass das Geld, das ein Verband in die DGfG als Beitrag einzahlt, auch wieder an ihn zurückfließt, oder argwöhnisch darüber zu achten, dass kein Teilverband aus der DGfG-Kasse mehr erhält als ein anderer. Wir wollen die Geographie fördern, nicht einem Teilverband die Beiträge wieder zurückzahlen, die er an die DGfG transferiert hat.

Ich habe mich deutlich gegen die Durchführung einer Imagestudie gewandt. Ich halte sie im Augenblick für überflüssig, nicht weiter führend, für zu teuer. Die Kosten werden vom Finanzamt Bruchsal als grenzwertig in Hinsicht auf unsere Gemeinnützigkeit angesehen. Die Imagestudie wurde von der Plenarversammlung  der in Bensberg Versammelten befürwortet. Es fand aber darüber keine Abstimmung im Präsidium der DGfG statt. Was in einem zufällig zusammengesetzten Gremium für gut befunden wurde, kann nicht gleichgesetzt werden mit einem Beschluss des demokratisch legitimierten Präsidiums der DGfG oder ihn gar ersetzen.

Seitdem die große finanzielle Belastung der DGfG durch die Öffentlichkeitsarbeit weggefallen ist, bleiben die knapp 40.000 Euro, die dafür aufgebracht wurden, in der Kasse der DGfG. Sie reichen noch nicht dafür, eine Geschäftsstelle mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer einzurichten. Sie stehen eigentlich für die Förderung der Geographie zur Verfügung. Darüber müssten wir uns Gedanken machen, anstatt das Geld für Maßnahmen auszugeben, die nicht konsensfähig sind und eigentlich nicht „die Geographie  fördern“. Alternativ ist die ja inzwischen beabsichtigte Senkung der Beiträge, die die finanziellen Spielräume der DGfG wieder einschränkt, dafür aber die der Teilverbände stärkt.

Ich habe mich dagegen ausgesprochen, dass ein Teilverband mit einer relativ geringen Mitgliederzahl und einer entsprechend geringen Beitragszahlung an die DGfG in einer Abstimmung mitgliederstarke Verbände mit hohem Beitragsaufkommen überstimmt. Das ist legitim, aber gleichwohl einem Systemfehler unserer Satzung geschuldet, in der alle Teilverbände die gleiche Stimmenanzahl haben, unabhängig ihrer Mitgliederanzahl und ihrer Beitragshöhe an die DGfG. So, wie die DGfG „gestrickt“ ist, muss, ich wiederhole: muss sie nach meiner Ansicht eine Konsensgemeinschaft sein. Kampfabstimmungen oder mehrheitliche Abstimmungen sind  zu allen Anstrengungen kontraproduktiv, die Geographen in Deutschland zu einen und einen starken Verband darzustellen.

Erst seit einigen Sitzungen steht das Bemühen um Konsens nicht mehr im Mittelpunkt, sondern die Dominanz der Mehrheit der Stimmen im Präsidium.  Ich erinnere mich an viele frühere Sitzungen, in denen der Präsident bei Abstimmungen fragte, wer „dagegen“ sei. Da sich niemand meldete, was im Vorfeld der Sitzungen jeweils bereits abzusehen war, war der TOP angenommen. Ich erinnere mich an keine Abstimmung mit Gegenstimmen vor 2012. Erst die TOPs der Sitzungen in 2012 zur Absolventenstudie (DVAG), Teilnahme an einem Wettbewerb der DGG (HGD) und Imagestudie erbrachten gravierende Neinstimmen, die aber in Kauf genommen wurden.

Entscheidungen, die nicht den Konsens des Präsidiums finden, können m.E. zwar diskutiert, aber nicht abgestimmt werden. Sie müssen von der Tagesordnung abgesetzt werden. Sie dürfen um der innerverbandlichen Einigkeit willen nicht abgestimmt werden. Oder wir müssen die Satzung so ändern, dass die Vertretung im Präsidium entsprechend der Mitgliederstärke resp. des Beitragsaufkommens der Teilverbände geregelt wird.   (…)

Meine Bemühungen, eine Satzungsänderung einzubringen, endlich ein Kuratorium einzurichten, die Öffentlichkeitsarbeit zu stärken, Kontakte zu anderen Verbänden aufzunehmen, der Geographie Wohlgesonnene in Deutschland zu suchen und zu finden u.a. konnte ich in die Sitzungen nicht oder nur marginal einbringen, weil sie infolge Zeitmangels vertagt werden mussten. Immer wieder. Sie kosten alle nicht Geld, sondern brauchen unser ehrenamtliches Engagement. (…)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, ich meine immer noch, wir brauchen eine starke DGfG. Aber die jetzige DGfG fördert die Geographie in Deutschland nicht, sondern ist dabei, sie zu zerreißen. Mehr als ein Jahrzehnt von Bemühungen, zu einen und zusammen zu kommen, steht auf dem Spiel.“

Soweit Auszüge aus dem Brief Schallhorns an die Mitglieder des Präsidiums der DGfG.

Leider hat der Brief – wie eigentlich beabsichtigt – keine ernsthafte Diskussion im Präsidium ausgelöst. Drei der fünf Teilverbände der DGfG schwiegen, der Präsident äußerte sich sechs Wochen nach dem Versand des Briefes wie oben erwähnt gereizt, ausgesprochen unsachlich und möglicherweise falsch beraten.

 

Welche neuen Strukturen braucht die DGfG?

Es wird angemahnt, die Strukturen der DGfG zu verbessern oder auch zu ändern. Natürlich kann die DGfG als demokratisch legitimierte Vertretung der Geographical Community nur wirken, wenn ihre  Mitglieder konstruktiv an diesem Prozess mitarbeiten.

Die jetzige Satzung der DGfG nennt die fünf Teilverbände (VGDH, HGD, VDSG, DVAG, GeogrGes) als Mitglieder. Es gilt das Prinzip der Gleichberechtigung, d.h. jeder Teilverband hat gleich viele Mitglieder in den satzungsgemäßen Gremien.

Wie es in dem Brief von Schallhorn angedeutet worden ist, kann dies aber zu verzerrten Meinungsbildern und Abstimmungsergebnissen führen. Die Teilverbände haben jeweils unterschiedlich viele Einzelmitglieder und tragen in unterschiedlicher Höhe zum Gesamtbudget der DGfG bei. Bei dieser Konstellation ist Gemeinsamkeit und Übereinstimmung nur dann gegeben, wenn alle Entscheidungen im gemeinsamen Konsens getroffen werden. Wird ein Teilverband – möglichweise sogar in einer „Kampfabstimmung“ – überstimmt, ist die erforderliche Harmonie im Ganzen zerbrochen. Das muss vermieden werden, obwohl in der Geschäftsordnung auch das Abstimmungsverfahren geregelt ist (GO der DGfG §10). Hier muss das Präsidium Satzung und Geschäftsordnung überdenken und weiter entwickeln.

Ein anderer Gedanke, der auch immer wieder auch von außen an das Präsidium herangetragen wird, ist die Öffnung der DGfG nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch für Organisationen und Institutionen, die ein Interesse an geographischer Bildung, Wissenschaft und Praxis haben. Anregend könnte hier die Satzung des Verbandes Deutscher Historiker sein (http://www.historikerverband.de/verband/satzung.html), in der es heißt: „§5 Fördernde Mitglieder.Der Verband kann natürliche und juristische Personen, die ein begründetes Interesse an der Arbeit des Verbandes haben, als fördernde Mitglieder aufnehmen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Fördernde Mitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder, sie haben jedoch kein Stimmrecht und können nicht dem Ausschuss oder Vorstand angehören.“

Die mögliche Öffnung der Mitgliedschaft in der DGfG über den Kreis der jetzigen Mitglieder hinaus – der fünf Teilverbände – bleibt ebenso ein wichtiger TOP der Agenda der DGfG wie die Antwort auf die Frage nach den Prioritäten ihrer Aufgaben und der Mitgliedsbeiträge.

Die Frage, wie ein Beitragsaufkommen in der DGfG einvernehmlich generiert werden kann, das effektive Öffentlichkeitsarbeit und professionelle Verbandsarbeit ermöglicht, ist nicht beantwortet. Als Alternative steht eine deutliche, auf die Aufgabenstellungen der Satzung bezogene Beschränkung der Aktivitäten der DGfG zur Diskussion, einschließlich einer Beitragsüberprüfung. Denkbar wäre es beispielsweise, dass sich die DGfG als vornehmlicher  Aufgabe der zuverlässig zweijährigen Ausrichtung des „Deutschen Geographentages – Kongress für Schule, Wissenschaft und Praxis“ widmet. Denn die weitergehenden Anforderungen und die Wünsche und Erwartungen hinsichtlich der Errichtung einer Geschäftsstelle und der Schaffung der Funktion eines hauptamtlichen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit scheinen sich nicht realisieren zu lassen.

 

KI und Klimaforschung – Paradigmenwechsel in den Geowissenschaften

Beitrag in Tagesspiegel, Samstag, 20. Januar 2024
HIER


KI und Klimaforschung. Neues Bild von der Erde
Von Giulio Boccaletti

(Auszug)

Wir erleben gerade den Beginn eines Paradigmenwechsels in den Geowissenschaften. Eine im Juli in „Nature“ veröffentlichte Studie zeigt, dass ein neuronales Netz (künstliche Intelligenz) das Wetter besser vorhersagen kann als das europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage mit dem weltweit modernsten Vorhersagesystem. Im November gab dann die Google Firma DeepMind bekannt, dass seine KI für Wettervorhersage sogar noch zuverlässigere Prognosen erstellt hat.

(…)

Auch wenn die Entwicklung von KI-Anwendungen in diesem Bereich noch relativ am Anfang steht und – wie auch in anderen Sektoren – noch viel zu tun bleibt, könnten KI-gestützte Wettervorhersagen qualifizierte Arbeitskräfte überflüssig machen, da neuronale Netze keine Kenntnisse in dynamischer Meteorologie brauchen (…).

(…)

Gerade in den letzten Jahren kam es zu einem enormen Anstieg der Beobachtungsdaten der Erde. Zwischen 1993 und 2003 wurden nur 25 Erdbeobachtungssatelliten in den Weltraum befördert, während deren Zahl zwischen 2014 und 2022 auf 997 anstieg. Derzeit befinden sich etwa 7560 Erdbeobachtungs- und andere Satelliten in der Umlaufbahn. Mit einer derart umfassenden Weltrauminfrastruktur, die Daten über so gut wie alles liefert – von Pflanzenwachstum, über Wasserdampf und Infrastruktureinrichtungen bis hin zu Infrarotstrahlung, Höhe der Baumkronen und Messungen des Zustands der Atmosphäre – sind wir in das goldene Zeitalter der Erdbeobachtung eingetreten.

Dieses ständig wachsende Datenarchiv beschreibt fast alle Aktivitäten der Menschen und der Natur insgesamt. In Kombination mit neuen KI-Modellen unserer sich stetig ausweitenden Recheninfrastruktur könnte dies unser Verständnis der Erde und unserer Rolle auf dem Planeten grundlegend verändern.

Man denke an den Klimawandel. In den letzten 40 Jahren wurde die Antwort der Menschheit auf die Klimakrise vom zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaänderung (Weltklimarat) bestimmt, bei dem es sich um ein nach Fachgebieten gegliedertes wissenschaftliches Gremium handelt: die Naturwissenschaften nutzen große Erdsystemmodelle, die viel mit denen für Wettervorhersage gemeinsam haben, während die Wirtschaftswissenschaften und die Geographie die Auswirkungen quantifizieren und sich auf die Rolle der Anpassung und Eindämmungsmaßnahmen konzentrieren.

(…)

Freilich ist KI kein Ersatz für wissenschaftliches Verständnis. Die Wissenschaft wird weiterhin ein durch und durch menschliches Unterfangen bleiben, dessen Wert eher darin liegt, die richtige Frage zu stellen, anstatt nur Antworten aus Daten zu extrahieren.

(…)

Deutscher Kongress für Geographie

Nanu, frage ich mich: Im Rundbrief Geographie Mai 2023 finde ich einen Hinweis auf den „Deutschen Kongress für Geographie“, der im September 2023 in Frankfurt am Main stattfinden soll. Ich erinnere mich: Es gab „früher“ den Deutschen Schulgeographentag und den Deutschen Geographentag. In meiner Eröffnungsrede des Deutschen Schulgeographentages in Berlin 2004 habe ich vorgeschlagen, die beiden Geographentage zu einem „Deutschen Kongress für Geographie“ zuzsammenzuführen. Was ich als Reaktion erfahren durfte, würde man heute als „shit-storm“ bezeichnen. Insbesondere Meinungsführer des VGDH lehnten zwar meinen Vorschlag inhaltlich nicht rundweg ab, fanden aber 1001 Gründe, warum der von mir vorgeschlagene Name „Deutscher Kongress für Geographie“ indiskutabel sei. 19 Jahre später staune ich (und freue mich) über den Sinneswandel in der Geographie…

Geographie ist Schicksal

„Im Türkischen gibt es eine Redewendung: Geografie ist Schicksal. Es ist ein wehmütiger Spruch, einer, der sich vor allem auf die negativen Einflüsse bezieht, die die geografischen Bedingungen eines spezifischen Ortes auf die dort lebenden Menschen haben. …“ (Fatma Aydemir in wochentaz v. 11.-17. Februar 20232, S. 16)

Kommentare – erwünscht, aber leider wenig hilfreich

So lange geographischebildung.de existiert – ich weiß nicht mehr genau wie lange, aber es sind mindestens 10 Jahre – so lange warte ich auf leise, mutige Zustimmung, scharfe Ablehnung („Nestbeschmutzer“!) , verständliche Kommentare, schlicht: Ansatz einer Diskussion. Von der Geographie. Von Kolleginnen und Kollegen. Von Verantwortlichen in den geographischen Verbänden. Aber: Ich kann in höchsten Tönen loben (selten) oder in Deutlichkeit, die nichts zu wünschen übrig lässt, die kleineren und größeren Beiträge aufschreiben und hier einstellen. Es passiert: NICHTS. STILLE. Außer Ansammlungen von Zahlen und Buchstaben: Was soll das?

Das jüngste Beispiel, das ich heute dankbar erhalten habe, ist leider typisch, allerdings auch wenig hilfreich:

Autor: qQlIFprZPDceMWhB (IP-Adresse: 171.212.102.210, 171.212.102.210)
E-Mail: xoprabujum@outlook.com
URL: http://hemxfgEcQrPdu
Kommentar: 
OQzWJjEvGlL

Geographie in der Schule? Antwort von KI

Eine oft gestellte Frage – diesmal beantwortet von KI unter ChatGPT:

„Geography is a subject that provides a broad understanding of the Earth and its various features, including the physical, cultural, and economic characteristics of different regions and countries. It helps students develop a sense of place and understand the world in which they live, as well as the connections and interdependence between different parts of the world.

There are many reasons why geography is an important subject to study in schools. It can help students develop critical thinking skills as they learn to analyze and interpret geographic data and information. It can also help them understand the complexities of global issues, such as climate change, resource depletion, and cultural diversity. Geography can also foster an appreciation of the natural world and encourage students to become responsible global citizens.

In summary, geography is a valuable subject that can provide students with a wide range of skills and knowledge that are applicable to many different fields. It can also help them develop an understanding of and appreciation for the world in which they live.“

Alles klar?

Oder (12. September 2023) – auch mal auf Deutsch:

„Der Geographieunterricht in Deutschland ist ein fester Bestandteil des schulischen Lehrplans. Das Fach Geographie wird in der Regel ab der 5. Klasse bis zum Abitur unterrichtet. Es vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über die Erde, ihre Landschaften, Kulturen, Wirtschaftsstrukturen und Umweltprobleme.

Der Geographieunterricht hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, da Themen wie Klimawandel, Globalisierung und nachhaltige Entwicklung immer präsenter werden. Die Vermittlung von geographischem Wissen und Kompetenzen ist wichtig, um die Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen der globalisierten Welt vorzubereiten.

Allerdings gibt es auch Herausforderungen im Geographieunterricht. Oftmals stehen den Schulen begrenzte Ressourcen zur Verfügung, um den Unterricht anschaulich und praxisnah zu gestalten. Zudem gibt es einen Mangel an qualifizierten Geographielehrkräften, insbesondere in ländlichen Regionen.

Um den Geographieunterricht zu stärken, engagieren sich verschiedene Akteure wie der Verband Deutscher Schulgeographen (VDSG), der sich für die Förderung des Fachs einsetzt. Zudem gibt es zahlreiche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, um ihre Kompetenzen im Bereich der Geographiedidaktik zu erweitern.“

Immer noch alles klar?

(Nur) 22 Fragen an die Schulgeographie

Eberhard Schallhorn
Fragen an die Schulgeographie (November 2022)

Viele der folgenden Fragen an die Schulgeographie sind schon oft gestellt worden. Beantwortet wurden sie nicht. Zweifellos gibt es engagierte und informierte Schulgeographinnen/en, die aus persönlicher Überzeugung Vieles anders als bisher machen. Sie aber können nicht allein vermitteln, wie die organisierte Schulgeographie (der VDSG) das Schulfach nach außen (Kultusbehörden, Öffentlichkeit) vertritt.

Nun kann und soll man nicht erwarten, dass jemandem, der sich der Geographie verbunden  fühlt, schon das Herz vor Freude hüpft, wenn er/sie nur an Geographisches denkt. Das Geschäft eines Verbandsfunktionärs ist nüchterner. Die (gewählten) Vertreter unseres Faches sind im Grunde genommen (Fach-)Politiker, die für sich die Notwendigkeit erkannt haben, das Fach objektiv zu stärken und es für die Erweiterung der Bildung unserer Schülerinnen/er, den zukünftigen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, zu nutzen. Diesem Leitbild folgen sie uneigennützig und dem Fach verbunden, das sie stärken und entwickeln wollen – sine ira et studio, sondern überlegt und aus Überzeugung.

Statt aber das früher Erarbeitete zu benutzen, zu entwickeln und  an die Gegebenheiten und Forderungen  der Zeit anzupassen, werden immer neue umfangreiche Zukunftsperspektiven ohne Berücksichtigung von Vorarbeiten von Gleichgesinnten erarbeitet, derzeit die, die sich originell „Roadmap“ nennt und auf das Jahr 2030 zielt. Wenn man die Implementierungszeit dazu rechnet, wird es vielleicht 2040. Ist so viel Zeit? Letztlich wiederholen alle vorgeblich „zukunftsweisenden“ Beiträge für das Schulfach Geographie höchstens das, was in den vergangenen 100 Jahren recht erfolglos auf der Agenda des Schulgeographenverbandes stand. Auf programmatische Veröffentlichungen des VDSG wird in der Regel nicht Bezug genommen und aufgebaut, wo es möglich erscheint – obwohl auch sie mit viel Mühen von engagierten Geographinnen/en erarbeitet wurden. 

Es wäre Zeit für pädagogisch, didaktisch und methodisch angemessen zeitgemäße, auch unkonventionelle Ideen und ihre Durchführung, auch solche, die vielleicht früher nicht auf Gegenliebe gestoßen sind. Sie sollten auf Gedanken und Vorstellungen des Verbandes Deutscher Schulgeographen aufbauen. Sie könnten aus unserem Fach heraus Anstöße geben für die Schul- und Bildungsentwicklung. Überholtes sollte deutlich als solches bezeichnet werden.

Die folgenden „Fragen“ stelle ich aus grundsätzlich positiver Motivation gegenüber der Geographie. Sie könnten Anregung zu fachlicher argumentativer Auseinandersetzung sein. Sie sollten nicht zu  kurzschrittigen Äußerungen führen wie „Geht nicht, haben wir alles versucht!“ oder „Machen wir schon!“ oder gar „Der alte Spinner – wo waren wir stehengeblieben?“

Die Reihenfolge der folgenden „Fragen“ – die ich fortsetzen könnte – stellt keine wertende Rangordnung dar.

1
Zur Erinnerung aus den 1980er Jahren:
„Das Verhältnis zwischen dem Didaktiker-Verband und dem Verband Deutscher Schulgeographen ist im Augenblick nicht ungetrübt, bedingt durch Veröffentlichungen von Mitgliedern dieses Verbandes über Themen, die unserem Aufgabenbereich unterliegen. Sie haben der Gemeinsamkeit nicht gedient. Außerdem haben Lehrplanveröffentlichungen an anderer Stelle gegen vorherige Absprachen verstoßen.“ (1981)
Die derzeitige VDSG-Verbandspolitik wird – nach meiner Anschauung – maßgeblich durch einen Didaktiker vertreten, der aufgrund seiner Erfahrungen nur wenig für die Schulgeographie sprechen kann. Ist das so richtig – oder findet sich kein Schulpraktiker, der das übernehmen könnte?

2
In vielen Darstellungen zur Bildungspolitik in Deutschland wird aufgegriffen, was Hartwig von Hentig (ursprünglich anerkannter Pädagoge und Didaktiker, sogar Leitgedankengeber eines baden-württembergischen Lehrplanes für die Gymnasien)  nach dem Titel eines seiner Bücher zugeschrieben werden kann: „Schule neu denken.“ Welchen Beitrag leistet dabei die Schulgeographie?

3
Was trägt die Schulgeographie allgemein zur Schul-Bildung der deutschen Schülerinnen und Schüler bei?

4
Was ist das Spezifische, das die Schulgeographie im Fächerkanon der Schule zur Bildung unserer Schülerinnen und Schüler beiträgt?

5
Welche Themen und Methoden muss die Schulgeographie angesichts ihrer unermesslichen inhaltlichen Fülle in der Schule unverzichtbar bereithalten?

6
Welche Rolle kann heute der Bereich Geopolitik im Geographieunterricht – auch als Grundlage für Rollenspiele – spielen, nachdem dieser Themenbereich aufgrund der historischen Erfahrungen marginalisiert wurde?

7
Die Schulgeographie fordert seit nunmehr über 100 Jahren die Zweistündigkeit in allen Klassenstufen und Schularten – mit ersichtlich wenig Erfolg. Wie können  geographische Inhalte im Schulunterricht überhaupt gehalten und sogar gestärkt werden?

8
Welche Möglichkeiten gibt es, geographische Inhalte in der Schule auch außerhalb des eigentlichen Schulfaches zu vermitteln?

9
Ist eine Zusammenarbeit mit den ähnlich der Geographie in der Schule vernachlässigten Fächern Geschichte und Politik in einem Fach „Gesellschaftswissenschaften“ nicht doch erwägenswert – nachdem die Schulgeographie bisher ihre Eigenständigkeit zwar weitgehend ebenso erfolgreich wie kompromisslos behauptet hat, das Fach in der Schule aber insgesamt nur  wenig an Unterrichtszeit gewinnen konnte?

10
Die Tatsache, dass Geographie in der Schule bei vielen Schülerinnen und Schülern Interesse findet, dass es meistens als „schönes“ Fach bezeichnet wird, dass seine Inhalte von der Öffentlichkeit und von Eltern als „wichtig“ bezeichnet werden, hilft wenig gegen die beständige Beschränkung seiner Stundenzahlen in den Schulen und damit die geringe Vermittlung wichtiger geographischer Inhalte und Methoden.  Ein Gespräch zwischen der DGfG und der Kultusministerkonferenz brachte keinen erkennbaren Fortschritt, der Geographie wurde geraten, „weiter so“ zu arbeiten. Ihre Belange gerieten vorerst in die Ablage  „Wiedervorlage“. Kritik dazu gibt es m.W. nicht. Warum behauptet die Homepage des VDSG gleichwohl die gute Zusammenarbeit mit der Kultusbürokratie?  

11
Auf meiner Homepage geographischebildung.de habe ich im Laufe der Zeit viele Inhalte, Zitate, Belege zusammengetragen, die zeigen, dass bei der öffentlichen Darstellung der Schulgeographie nicht alles rund läuft. Ich habe seit Bestehen der Website nicht eine einzige (positive oder negative) Kritik erhalten. Ist der (Schul-)Geographie alles egal?

12„Wir wollen in der Schule keine Geographen ausbilden und auch keinen Schüler unbedingt dazu bringen, Geographie zu seinem besonderen Lebensinhalt zu machen. Wir wollen aber, dass im Konzert der Begabungen und Befähigungen auch die entdeckt und gefördert werden, die dem Fach Geographie in besonderer Weise entsprechen: Nämlich die Dualität zwischen Theorie und Praxis, das fachübergreifende und fächerverbindende Arbeiten, das Interesse an der Welt, ihrer Genese und ihrer Entwicklung sowie dem Leben der Menschen in ihr. Das Fach Geographie führt die Menschen zu nachhaltigem Verhalten, globalisiertem Verständnis und interkulturellem Zusammenhalt. Das macht es wertvoll, das verleiht ihm seinen Anspruch, stark zu sein und gestärkt zu werden.“ (E. Schallhorn, Schluss der Rede zum 100jährigen Bestehen des VDSG 2012) Ist das falsch?

13
Liest man Aufsätze über Inhalte und Bedeutung der Schulgeographie, erscheint es, dass die Schulgeographie alles kann und alles will. Der Autor/die Autorin kommt dann aber doch zu der Schlussfolgerung, dass all dies wohl kaum in nur manchmal zwei Unterrichts-Wochenstunden pro Schuljahr erreicht werden kann. Neben traditionellen wie zeitgemäßen geographischen Inhalten soll das Schulfach Geographie Vieles leisten, was auch oder besonders andere Fächer leisten müssten: Textverständnis, Bildbeschreibung, Medienkunde und -kritik, Textinterpretation, Auswertung von Statistiken, Zeichnungen, Interviews, Exkursionen etc. etc. Dazu soll die Schulgeographie Brückenfach oder Integrationsfach sein, sich inhaltlich und methodisch in Sozial- und Naturwissenschaft gleichermaßen auskennen, fühlt sich als Naturwissenschaft, ist aber dem gesellschaftswissenschaftlichen Fachbereich in der Schule zugeordnet und muss sich mit dem Faktum auseinandersetzen, dass im derzeitigen Anthropozän der handelnde Mensch die Natur zu überformen droht. Ob mit solcher Rollenzuweisung und solchen Auffassungen die „Freundschaft“ der anderen im Fächerkanon der Schulen vertretenen Fächer erreicht werden kann? Wo soll, kann und muss  der richtige Schwerpunkt liegen?

14
In Klasse 5 (des Gymnasiums) sind die Schülerinnen und Schüler um die zehn Jahre alt. Zehn! Wie können sie dann komplexe, systemische  Inhalte – wie sie beispielsweise in geographischen Themen typisch sind – begreifen und/oder verstehen und nicht nur nachplappern? Können sie eine Vorstellung von den Zeiten und Quantitäten entwickeln, die bei naturwissenschaftlichen Inhalten der Geographie eine bedeutende Rolle spielen (was im Übrigen auch Erwachsenen schwerfällt)? Überdies sollen Lehrer/innen in unteren Klassen der weiterführenden Schulen Defizite aus dem Grundschulunterricht ausgleichen – schlicht unterrichtet werden können, stillsitzen, Fragen formulieren, Toiletten in den Pausen nutzen (wenn sie bei Doppelstunden noch gemacht werden), das Erdkundeheft angemessen führen, heute auch zunehmend: sich verständigen können, zuhören, argumentieren und und …  Schule eben, nicht nur Geographieunterricht. Sollte Geographieunterricht entsprechend der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler nicht besser erst ab Klasse 7, dann aber weiterhin kontinuierlich unterrichtet werden?

15
Können Inhalte für den kärglichen Geographieunterricht überhaupt angemessen und sachbezogen so ausgewählt werden, damit es nicht von Stunde zu Stunde  (wenn überhaupt) zu inhaltlicher Hüpfakrobatik kommt – diese Stunde behandeln wir das, in der nächsten das, Ruhe und Verharren sind nicht angesagt?  Wenn der Schwerpunkt der geographischen Behandlung nicht auf Inhalte, sondern auf Methoden und Einsichten gelegt würde, dann kämen wir weiter. Wenn das kontinuierlich in den unteren Klassen ab 5 zweistündig geübt und ständig verfestigt werden könnte, kämen wir in höheren zu der Einsicht der Schülerinnen und Schüler, dass es Monokausalität nicht gibt – und allen heute so bekannten Vereinfachern der Sichtweisen  könnte von vielen argumentativ widersprochen werden.

16
Ein wesentliches Argument vieler Schulgeographen/innen für die Wichtigkeit ihres Schulfaches ist die Behandlung geographischer Inhalte in einem Zentralabitur. Seit über 20 Jahren arbeite ich die Abituraufgaben Geographie für den Philologenverband so um, dass der sie ohne Konflikt mit Urhebergesetzen veröffentlichen kann.  Ich halte das, was heutzutage an geographischem Abiturwissen abgefragt wird, für entbehrlich, weil es aus den beigefügten Materialien ausgelesen werden kann – richtig lesen zu lernen ist aber nicht die zentrale Aufgabe des Geographieunterrichts. Wenn schon, dann sollte eine geographische Abituraufgabe so gestellt sein, dass der/die Abiturient/in in einer zusammenhängenden Darstellung  methodische Fähigkeiten erweisen kann (systemische Zusammenhänge).  Wenn das geographische Abitur (auch gegen den zu erwartenden Widerspruch der Hochschulgeographie) in der gymnasialen Oberstufe zugunsten von durchgehender (mindestens) Zweistündigkeit des Faches in allen Klassenstufen und Schularten wegfallen würde, wäre mehr erreicht als wir heute haben.  Die Schulgeographie kann ihre Berechtigung nicht von ihrem Dasein als  Unterbau der Hochschulgeographie ableiten – wie es manche tun -, sondern ihr Hauptanliegen muss es sein, das spezifisch Geographische zur  Bildung unserer Schülerinnen/er  hinzuzufügen (siehe Punkt 4). Ist es also richtig, für die Teilnahme an der Abiturprüfung die lückenhafte Vertretung des Faches in den unteren Klassen zu tolerieren?

17
Der Verband Deutscher Schulgeographen e.V. mit seinen Landesverbänden ist  in Deutschland die höchste organisierte Institution, die sich für das Fach Geographie an den Schulen einsetzt. Dafür muss er zukunftsweisend ausgerichtet sein und offensiv argumentieren. Dass die im Verband ehrenamtlich Tätigen ihr Fach „lieben“ und „wichtig finden“, muss vorausgesetzt werden. Das kann aber nicht alleiniger Ansatzpunkt für ihr Engagement sein. Brauchen unsere Schülerinnen und Schüler geographisches Wissen und Methoden  auch dann, wenn ihr späterer Beruf mit geographischen Inhalten nur wenig involviert ist?

18
Die seit nunmehr seit über 50 Jahren bekannten und anerkannten „Grenzen des Wachstums“ sind noch immer weitgehend nicht in der gesellschaftlichen Wirklichkeit so angemessen verinnerlicht, dass ein gesellschaftlicher und politischer Wandel Maßgabe unserer Handlungsorientierung ist. Das in weiten Teilen der Öffentlichkeit befürwortete große Engagement der Jugend hat zwar ein Bewusstsein für erforderliche Veränderungen geschaffen, nicht aber oder nur schleppend zu den verändernden Maßnahmen selbst geführt. Die Grenzen, an die die Menschen derzeit gestoßen sind, sind naturwissenschaftlicher, anthropogener, ökologischer, ökonomischer, sozialer und politischer Natur, wobei alle Bereiche systemisch ineinander greifen. Wäre es nicht angemessen, das Schulfach Geographie angesichts der Notwendigkeit wachsender und größerer gesellschaftlicher  Akzeptanz für den Handlungsbedarf  der Folgen des unzweifelhaften Klimawandels mindestens in einer mittleren oder höheren Klassenstufe  in „Klima“ umzubenennen?

19
Geographischer Unterricht mit methodischem Schwerpunkt auf Vermeidung von Monokausalität, auf systemischem Denken in komplexen Zusammenhängen, wie es der Geographie zu eigen ist, kann und wird Auswirkungen auf die Bewertung und die Ausübung  demokratischer Tugenden, Rechte und Pflichten haben. Kann darauf verzichtet werden, gerade auch in Zeiten, deren überragende Merkmale Unsicherheiten, weltweite Egoismen, nationale Eigensinnigkeiten, Disproportionalitäten oder Ungerechtigkeit sind – von ökologischen und ökonomischen Grenzen des Wachstums auf einem geplünderten Planeten hier gar nicht zu reden?

20
Mein langjähriges Petitum für ein „geowissenschaftliches Profil des Gymnasiums“ bleibt  vom VDSG  unbeachtet, obwohl es bei der zunehmenden Bedeutung geowissenschaftlicher Themen eine angemessene Reaktion auf den Aufklärungsbedarf der Öffentlichkeit darstellen könnte. Warum wird der Vorschlag vom VDSG schlicht übersehen? Der Verband könnte auch in Zusammenarbeit mit der DGfG eine geowissenschaftliche Internats-Schule initiieren. In Zusammenarbeit mit einer Stiftung (z.B. Robert Bosch Stiftung) wäre eine entsprechende Einrichtung anzuregen, auch als Vorbereitung für den Studienbeginn in einem geowissenschaftlichen Studiengang, dann evtl. nur als Oberstufenkolleg – man muss nur etwas machen!. Beispiel: https://www.bosch-stiftung.de/de/thema/robert-bosch-college-uwc

21
„Auch wenn Unterricht seine junge Menschen bildende Wirkung immer über Vernetzungen entfaltet, die Fachgrenzen überwinden, kommt der geographischen Integration in der Schule eine besondere Funktion als Alleinstellungsmerkmal zu. Dieses besteht in der Fokussierung auf den Raum in seinen unterschiedlichen Dimensionen, Verankerungen und Ansprüchen. Die Rolle als Experten für den Raum kommt der Schule den Lehrkräften mit der Fakultas für Erdkunde zu. (…) Doch analysiert die Geographie nicht nur vergangene Prozesse, sie setzt sich ebenfalls mit aktuellen Wandlungen in Räumen auseinander, auch beschäftigt sich diese Disziplin mit Prognosen für künftige Veränderungen in der Geosphäre. Das Wissen von räumlichen Disparitäten (…) geoökologische Kenntnisse  von weltweiten räumlichen Zusammenhängern bei Lösungen für Reduzierungen der Folgen des Klimawandels wie bei der Beschäftigung mit der Zukunft der Globalisierung …[mit] räumlichen Zusammenhängen im lokalen Gefüge (…) bauliche Verdichtungen in Städten und die dadurch verursachten Folgen für das Stadtklima (…) Konzepte für intraurbane Verkehrsplanungen (…) Raumplanung im Wirkungsgefüge Stadt-Land (…) künftige Bedeutung von ländlichen Räumen im Hinblick auf die Daseinsgrundfunktionen ebenfalls ein Thema, das eine geographische Betrachtungsweise erfordert. (…) “ (Hon.-Prof. Dr. Fritz-Gerd Mittelstädt in Profil Jan./Feb. 2022, Titel des Beitrags: „Erdkunde als schulisches Integrationsfach“). Ob man dieses Statement als Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule mal überdenken sollte?

22 (Fortsetzung von 21)
Schließlich mündet der Beitrag in folgenden Schlussfolgerungen: „Damit sind nur wenige Inhalte geographischer Forschung und geographischer Bildung angesprochen, die Geographie und Geographiedidaktik seinerseits für elementar ansehen und auf die andererseits in exemplarischer Weise die bereits zuvor gestellte Frage bezogen werden kann: welche Bedeutung haben welche geographischen Inhalte und Forschungsziele im Hinblick auf räumliche Zusammenhänge von Querschnittsforschung? (…)“  Wie war das noch mit Schulgeographie und Schülerinnen und Schülern?

23
Zu VDSG/Gesamtvorstand und DGfG/Präsidium fällt mir leider nichts ein.

Geographieraum, Geographiesammlung

Bis zu meinem Ausscheiden aus dem aktiven Schuldienst im Jahre 2008 habe ich engagierten Geographieunterricht an meiner ehemaligen Schule durchführen können. Dazu gehörte im Verlaufe der Jahre an der Schule (und mit Unterstützung der Schulleitung) die Einrichtung eines Geographieraumes mit den wünschenswerten Projektionseinrichtungen und die Zusammenstellung einer reichhaltigen Sammlung von alle dem, was man in einem lebendigen Geographieunterricht so benötigt: Beispiele topographischer Karten aus vielen deutschen Landschaften, thematische Karten aller Art verschiedener Maßstäbe, geologische Karten, Gesteinssammlungen, Hilfs- und Arbeitsmittel für geographische Exkursionen (Erdbohrer, Schutzhelme, Kompasse, Geologenhammer etc.), Photoapparate für Schüler/innen, Luftbilder, Dias, klimatologische Messgeräte, usw.usw. Alles wohl geordnet in Sammlungsvitrinen, Kartenschränken, Diaschränken. Natürlich eine umfangreiche Wandkartensammlung – kurzum: Eine ansehnliche Anzahl von Unterrichtsmaterialien. Oft wurden auch geeignete Teile aus ihr zeitweise in Vitrinen im Schulgebäude ausgestellt.

Im Jahre 2022 wurde der Geographieraum mit der Geographiesammlung aufgelöst: In der Schule komme kein Leistungskurs Geographie mehr zustande, die Objekte der geographischen Sammlung würden nicht mehr benötigt, hieß es. Vieles wurde weggeworfen, einiges verschenkt, das Mobiliar einer anderen Nutzung zugeführt. Das war’s.

Nachhaltigkeit (3) – Nachhaltigkeitsziele der UNO

Im Jahre 2015 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung gesetzt. Sie werden gerne zitiert, wenn von Nachhaltigkeit die Rede ist, auch viele Geographiedidaktiker beziehen sich auf sie und verweisen auf die Bedeutung, die das Schulfach Geographie bei ihrer Umsetzung und Implementierung hat (haben könnte). Die Realität sieht (leider) nicht so nachhaltig aus: „Das zweite Jahr in Folge macht die Welt keine Fortschritte mehr“ – so stellt es der“Sustainable Development Report 2022″ fest. Auch Deutschland macht dabei keinen guten Eindruck: Es werden Deutschland mit 60 von 100 möglichen Punkten große ökologische, soziale und wirtschaftliche Schäden in anderen Nationen im Bereich „Überschwapp-Index“ bescheinigt. Schlecht stehe es auch im Bereich „Klimaschutz“, gut allein im Bereich „Abschaffung der Armut“ (Nachhaltigkeitsziel 1) – das aber bezieht sich nicht allein auf den nationalen Bereich, sondern auf den globalen Maßstab.

Geographie im Meinungsaustausch mit der KMK

Am 12. Januar 2022 trafen sich Vertreter der geographischen Teilverbände in der DGfG sowie der GeoUnion zu einem Meinungsaustausch mit der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) über den Stand der geographischen Bildung an den Schulen in Deutschland sowie dem des Schulfaches Geographie. Wenn auch viel Anerkennendes über die Inhalte und Ansprüche des Schulfaches von Seiten der KMK geäußert wurde, so bleibt doch der Eindruck bestehen, dass durch die Argumentation der Geographie,
– die Schulgeographie habe von allen Schulfächern allein eigenständige Alleinstellungsmerkmale durch die Verbindung von naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlich/ökonomischen Inhalten,
– sei außerdem das „Zentralfach“ des 21. Jahrhunderts und
– eigentlich grundsätzlich das Kernfach des schulischen Querschnittthemas „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ an den Schulen,
die Bedeutung des Schulfaches insgesamt zugleich unangemessen überspitzt wie auch gemessen an der derzeitigen stundenplanmäßigen Ausstattung ziemlich weltfremd dargestellt worden ist. Weniger und eine feinfühligere Argumentation gegenüber den anderen, der Schulgeographie grundsätzlich in ihrer Bedeutung gleichgestellten Schulfächern wäre insbesondere in diesem Gespräch mit der Spitzenorganisation des deutschen Schulbildungswesens möglicherweise angemessen und zielfördernder gewesen.

Die Vertreter der KMK begegneten den Argumenten der Geographie ausgesprochen freundlich, versahen die Auffassung der Vertreter der geographischen Verbände bildungspolitisch aber gedanklich mit dem Vermerk „zu den Akten“ und versprachen weiteres Vorgehen. Mehr (Protokoll der Sitzung) HIER.

Grenzen des Wachstums – kein Thema für die Geographie?

Heute (März 2022) vor 50 Jahren wurde der Bericht des Clubs of Rome „Grenzen des Wachstums“ publiziert. Erinnert sich die deutsche ogranisierte Geographie an dieses Datum? Weist sie darauf hin, dass Meadows u.a immer darauf hingewiesen haben: „Wenn…“? Zum Glück sind viele Wenns eingetreten, und auch deshalb sind viele der schwarzen Vorhersagen des Berichts (noch) nicht eingetreten.

“ Wenn die gegenwärtige Zunahme der Weltbevölkerung, der Industrialisierung, der
Umweltverschmutzung, der Nahrungsmittelproduktion und der Ausbeutung von
natürlichen Rohstoffen unverändert anhält, werden die absoluten
Wachstumsgrenzen auf der Erde im Laufe der nächsten hundert Jahre erreicht. Mit
großer Wahrscheinlichkeit führt dies zu einem ziemlichen raschen und nicht
aufhaltbaren Absinken der Bevölkerungszahl und der industriellen Kapazität.“

(Aus: Grenzen des Wachstums, Zusammenfassung Punkt 1)

Gleichwohl wäre doch ein öffentlichkeitswirksamer Hinweis von Seiten von VDSG oder DGfG nicht so unangemessen, oder?

Gesellschaftswissenschaftliches Schulfach

Wie war das noch mit „Schule neu denken“?

Die Fachvertretung des Schulfaches Geographie hat sich seit nunmehr 110 Jahren – seit der Gründung des Fachverbandes VDSG im Jahre 1912 – ebenso unverdrossen vehement wie argumentationsreich, aber letztlich erfolglos für eine Stärkung des Schulfaches Geographie eingesetzt. Ziel war es, in allen Klassenstufen und Schularten zwei Unterrichts-Wochenstunden zu erhalten. Das ernüchternde Ergebnis kann in den Stundentafeln der Schulen nachgelesen werden: Mal zwei Stunden, mal eine, mal Klassenstufen völlig ohne Geographie, mal Geographie integriert in ein Integrationsfach Gesellschaftslehre, in der Regel im Verbund mit Gemeinschaftskunde/Politik und Geschichte. Aber auch das Integrationsfach ist in der Schulwirklichkeit schwammig: Mal werden die drei Fächer Gemeinschaftskunde/Politik, Geschichte und Geographie in einem Fach „Gesellschaftskunde/Gemeinschaftskunde/Geschichte“ ohne weitere Unterscheidung unterrichtet, mal werden sie in den Schuljahren zeitweise getrennt unterrichtet, dann wieder firmieren sie getrennt als Geschichte und/oder als Gemeinschaftskunde und Geographie. Geschichte hat oft Priorität. In manchen Bundesländern ist den Schulen die Aufgabe zugewiesen, Inhalte und Stundenverteilung selbst auf der Grundlage von einem gemeinsamen Stundenpool zu erarbeiten.

Die Vertreter der drei Fächer haben sich zuletzt in der „Würzburger Erklärung“ aus dem Jahre 1995 grundsätzlich gegen diese fachliche Vermengung gewehrt und für jedes Fach Eigenständigkeit und Zweistündigkeit gefordert – nicht um der Lehrpersonen willen, sondern weil jedes Fach für sich den je spezifischen Bildungswert, seine Inhalte und Kompetenzen für den künftigen Bürger für notwendig und wesentlich erachtet. Bei Nachfragen unterstützte die Öffentlichkeit diesen Anspruch der Fächer mit Mehrheit – der zwar länderweise, aber insgsamt doch weitgehend ohne Resonanz bei den Kultusbehörden blieb. Für die Schulgeographie ergab sich daraufhin schließlich, was diese Website überschreibt: „Geographische Bildung tut Not!“

Von Seiten der organisierten wissenschaftlichen bzw. schulischen Geographie scheint man sich abgefunden zu haben. Von Protesten oder gar aktuellen Anregungen, die auf eine Änderung des Status quo zielen, ist kaum etwas zu spüren. Die Geographiedidaktik hat eine Anregung gegeben, über das Fach in der Schule unter vielerlei Aspekten zu reflektieren. Ergebnisse sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden und in zehn Jahren (gerechnet von 2021) vorliegen: „Road Map 2030“. Geht’s noch?

Die wissenschaftliche Geographie arbeitet weiterhin mit Elan in ihrem universitären Elfenbeinturm. In der DGfG wurden schon um die Jahrtausendwende Anstöße gegeben, endlich vermehrt in die Öffentlichkeit hinein zu wirken. Beim International Geographical Congress im Jahre 2012 in Köln wurde die deutsche Geographie öffentlich von der International Geographical Union dazu aufgefordert, zur Stärkung des Faches mehr Präsenz in der Öffentlichkeit zu zeigen. Alles das wurde aber weder ernsthaft erhört noch überhaupt ernst genommen. Erst Ende 2021 hat der Verband der Geographen an deutschen Hochschulen nunmehr erneut mit großem Erstaunen festgestellt, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Geographie im „Jahrhundert der Geographie“ entwicklungsfähig sein könnte.

Wenn schon von Seiten der KMK das Fach Geographie in den gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereich zusammen mit Geschichte und Gesellschaftswissenschaften/Politik geschoben wurde, so sollte doch vielleicht mehr als 60 Jahre nach dieser kultusbehördlichen und heute immer noch gültigen Entscheidung mal darüber nachgedacht werden, ob geographische Inhalte, Methoden und Denkweisen nicht vielleicht doch innerhalb eines gesellschaftswissenschaftlichen Faches ein gesichertes „Zuhause“ in der Schule hätten:

„Bislang fehlt es allerdings an einer hinreichend ausgearbeiteten und zwischen den beteiligten Fächern breit akzeptierten theoretischen Grundlage für ein vollständig integriertes gesellschaftswissenschaftliches Fach. (…) Das zentrale Problem, das sich hierbei stellt, ist die Frage, wie die disziplinäre Vielfalt der beteiligten Fächer zur Grundlage eines multiperspektiven Integrationsfaches gemacht werden kann, ohne dass es in der Praxis zur Dominaz nur eines dieser Fächer oder zu fachlichem Dilettantismus kommt. (…) Globalisierung oder Friedenspolitik [können] ohne jeden Bezug auf historische und geographische Apekte nicht sinnvoll bearbeitet werden. Umgekehrt wäre ein Geschichts- oder Geographieunterricht, der politische Perspektiven völlig ausblenden würde, fachlich nicht verantwortbar.“ (Wolfgang Sander)

Bildungsstandards – wer war erster?

Sicher, es gibt Wichtigeres. Ob beide rechthaben?

Die Endfassung [der „Bildungsstandards im Fach Geographie
für den Mittleren Schulabschluss“
] wurde der KMK, den 16 Kultusbehörden und einer Reihe von einflussreichen Bildungswissenschaftlern [im Jahre 2006]  übermittelt. Die Geographie ist damit das erste Fach, das in Kooperation von Lehrern, Fachdidaktikern und Fachwissenschaftlern die nationalen Standards für den Mittleren Schulabschluss aus eigener Kraft entwickelt hat.
Aus: Vorwort aus DGfG: Bildungsstandards im Fach Geographie für den Mittleren Abschluss.

Die Politikdidaktik war (…) [im Jahre 2004] die erste fachdidaktische Disziplin, die durch ihren Fachverband einen eigenen Entwurf für nationale Bildungsstandards  (…), beruhend auf einem Kompetenzmodell vorlegte.  
Aus: Massing, Peter: Politische Bildung in der Bundesrepublik Dutschland. Frankfurt/Main 2021, S. 95.

Richthofen Büste in Pokój – Einweihung am 7. Juni 2012

Ansprache von Dr. Eberhard Schallhorn Einweihung Büste 7. Juni 2012

Dzień dobry!

Leider kann ich noch immer kein Polnisch. Gestatten Sie mir daher, dass ich mich auf Deutsch an Sie wende. Ich danke meinem freundlichen Dolmetscher.

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute ist ein großer Tag für Carlsruhe/Pokój, für die Wissenschaft Geographie insgesamt und für die deutsche Geographie.

Wir gedenken heute mit der Einweihung dieser Büste des großen Geographen Ferdinand Freiherr von Richthofen, dessen Familie in Schlesien verwurzelt war und der – zugegeben eher zufällig – am 5. Mai 1833 hier in Carlsruhe geboren wurde.

Sein Lebensweg führte ihn über das Studium der Geologie zu Expeditionen nach Nordamerika und China, schließlich zur Geographie, weil ihn seine Reisen hatten einsehen lassen, dass die Beobachtung der Erdoberfläche sich nicht nur auf die geologischen Gegebenheiten und Prozesse beschränken darf, sondern die Vielzahl der naturkundlichen Erscheinungen einbeziehen muss. Dazu gehören die bodenkundlichen, die morphologischen, meteorologischen, vegetationskundlichen Erscheinungen. Und er sagte mit Recht: „Keine Erscheinung darf dem Forschungsreisenden zu geringfügig sein; auf jede muss er sein Auge richten; der geübte und geschärfte Blick vermag oft in dem Kleinen das Fundament zu finden, um Größeres richtig zu beurteilen und durch oft wiederholte sorgfältige Kombination weittragende Schlussfolgerungen zu ziehen.“

Damit hat er die Arbeitsweise der interdisziplinären und systemischen naturwissenschaftlichen Geographie beschrieben. Grundlage dafür war und ist die Beobachtung und induktive Ableitung.  Als Professor für Geographie ergänzte er die naturwissenschaftlichen um die humangeographischen Aspekte und schuf damit das Gesamtbild der modernen wissenschaftlichen Geographie.

Er hat seine „Anleitung zu Beobachtungen über Gegenstände der physischen Geographie und Geologie“ in dem „Führer für Forschungsreisende“ 1886 aufgeschrieben, der heute noch ein Kompendium für Studierende der Geographie ist.

In Deutschland widmete er sich bei allem Vorrang für die naturwissenschaftlichen Anteile der Geographie der Entwicklung der Geographie insgesamt, die auch die Sozial- und Humanwissenschaften wie Verkehr, Wirtschaft, Siedlung oder regionale Kulturgeschichte einschließt und mit naturwissenschaftlichen Fachbereichen verknüpft. „Dem forschenden Geist gewährt die Erdoberfläche an sich mit ihren vielen Problemen hinreichend  Stoff. Aber die große Mehrheit wird gefesselt durch den Gesichtspunkt, die Erdoberfläche in Verbindung mit dem Menschen zu betrachten, als den Schauplatz seiner Existenz und Geschichte“, sagte er in einer Vorlesung zur Wirtschafts- und Verkehrsgeographie.

Von Richthofen war Professor für Geographie an den Universitäten Bonn und Leipzig. Er gründete 1886 und leitete  dann das Geographische Institut der Humboldt-Universität Berlin. In der Öffentlichkeit engagierte er sich durch die Präsidentschaft der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin und repräsentierte die neue moderne deutsche wissenschaftliche Geographie beim 7. Internationalen Geographenkongress in Berlin, dem er 1899 vorstand. Die heutige Veranstaltung wird mitgetragen als Vorveranstaltung zum 32. Internationalen Geographenkongress, der in diesem Jahr, 113 Jahre nach dem Kongress in Berlin, wieder in Deutschland, und zwar in Köln stattfindet.

Ich danke allen denen, die an der Verwirklichung dieser Gedenkbüste ihren Anteil haben, zuvörderst  als Ideengeber meinem 2009 verstorbenen Kollegen Eberhard Lison, dem seinerzeitigen 1. Vorsitzenden des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Verband Deutscher Schulgeographen. Er führte immer wieder Lehrergruppen auf Exkursionen nach Schlesien und stellte fest, dass in dem Geburtsort von Ferdinand von Richthofen kein Hinweis auf den großen Geographen vorhanden war. Seine Gattin ist heute unter uns. Liebe Frau Lison, wir begrüßen Sie herzlich.

Herr Lison machte den Mangel der Deutschen Gesellschaft für Geographie bekannt. Leider hat sie erst nach seinem überraschenden Tod die Initiative angenommen. Im Herbst 2009 erteilte mir das Präsidium das Mandat in dieser Sache.

Meine erste Kontaktaufnahme mit Carlsruhe/Pokój fand Anfang Januar 2010 bei bitterer äußerer winterlicher Kälte statt – aber innerlich wurde mir gleich warm. Denn ich habe hier in Carlsruhe nicht nur offene Ohren gefunden, sondern mit unserer Anregung geradezu offene Türen eingerannt und herzliche und freundschaftliche Unterstützung gefunden. Ich bedanke mich dafür herzlich bei der Bürgermeisterin Frau  Barbara Zając, der Vizebürgermeisterin Frau Joanna Ptaszek, dem gesamten Gemeinderat und der „Gesellschaft Pokój“. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie die Einweihung der Büste und unsere Lehrerveranstaltung in den Rahmen des festlichen „9. Weberfestivals – Festival der Musik für den Park und die Gartendenkmäler Pokój“ gestellt haben. 

Besonders geholfen hat uns bei allen Vorbereitungen, Besprechungen, Vermittlungen und erforderlichen Anpassungen des Programms für diesen Tag heute Herr Hubert Kolodziej, und das unermüdlich zusätzlich zu seinen vielen anderen beruflichen und ehrenamtlichen Verpflichtungen. Lieber Hubert, herzlichen Dank für alles!

Unser Dank geht an Jakub Panitz, dem Künstler, der in der Nachfolge seines verstorbenen Vaters, der noch die ersten Entwurfsskizzen fertigen konnte, die Realisation der Büste übernommen hat. Er hat sich in den Geist und die Persönlichkeit von Ferdinand Freiherr von Richthofen anhand von Bildern, Texten und zeitgenössischen Zeugnissen hineingedacht und das gelungene Abbild eines disziplinierten, zielgerichteten und würdevollen Wissenschaftlers geschaffen. 

Viele andere haben geholfen. Ich möchte mich hier bedanken beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, das über das Konsulat in Oppeln das Vorhaben finanziell ebenso unterstützte wie die Landesverbände Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Verband Deutscher Schulgeographen. Die Heimatverbände der Carlsruher hier und in Deutschland haben tatkräftig und finanziell mitgeholfen. Viele private Spender haben den einen und anderen Złoty oder Euro beigetragen. Allen gilt der herzliche, aufrichtige Dank der deutschen Geographie.  

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übermittle Ihnen zu unserem Anlass die Grüße des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Joachim Gauck, der mitteilen ließ: „Ich finde es sehr positiv, dass in Pokój berühmten Söhnen der Gemeinde unabhängig von der Nationalität gedacht wird. Diese Betonung der gemeinsamen Geschichte sorgt dafür, dass die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen weiter gestärkt werden und das Vertrauen in- und zueinander zunehmen wird.“

Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Geomorphologie in der Deutschen Gesellschaft für Geographie, Herr Professor Dr. Andreas Vött, grüßt die Veranstalter und die Gäste dieser Feierstunde: „Die synthetisierende Betrachtung geologischer, geomorphologischer und weiterer geographischer Befunde macht Ferdinand Freiherr von Richthofen zu einem der bedeutendsten Geographen schlechthin. (…) Wir sind Ihnen zu allergrößtem Dank verpflichtet, dass Sie das Andenken an unser Vorbild von Richthofen ins aktuelle Licht rücken und freuen uns sehr darüber.“

Serdeczne dzięki!

Geographieuntericht in Deutschland und Polen

Anlässlich der Einweihung der Büste des Geographen und Geologen Ferdinand Freiherr von Richthofen(1833-1905) in seinem Geburtsort Carlsruhe (Schlesien), heute polnisch Pokój, fand am 8. Juni 2012 dort eine Lehrerfortbildungsveranstaltung mit Lehrern/innen aus Deutschland und Polen statt. Sie erbrachte als Ergebnis die „Erklärung von Pokój / Carlsruhe zum Geographieunterricht in Polen und Deutschland“, die den Verantwortlichen für Kultus und Schule in beiden Ländern übergeben wurde. Folgen für Schule und Unterricht wurden im Laufe der Zeit leider nicht erkennbar.

8. Juni 2012
„Erklärung von Pokój / Carlsruhe zum Geographieunterricht in Polen und Deutschland“

Am 8. Juni 2012 haben sich im Rahmen des „9. Weberfestivals der Musik für den Park und die Gartendenkmäler“ in Pokój (Carlsruhe, Schlesien, Polen) anlässlich der Einweihung der Gedenkbüste für den in Carlsruhe am 8. Mai 1833 geborenen Mitbegründer der modernen Geographie als Wissenschaft  Ferdinand Freiherr von Richthofen polnische und deutsche Lehrerinnen und Lehrer des Schulfaches Geographie zu einer Fortbildung  über „Geographieunterricht in Polen und Deutschland“ zusammen gefunden.

In Referaten wurden die Anteile des Unterrichts über das jeweils andere Land im Fach Geographie untersucht.

Inhalte über das jeweils andere Land werden im Geographieunterricht aufgrund der Referate nach Ansicht der Teilnehmer/innen in beiden Ländern eher marginal und nur punktuell in einem bestimmten Schuljahr unterrichtet. Polnische bzw. deutsche regionale Beispiele werden als Grundlage für kompetenzorientierte Schüleraufgaben nur selten herangezogen.  

Obwohl Polen und Deutschland mit ihrer schwierigen gemeinsamen Geschichte in Mitteleuropa eng miteinander verwoben sind, erfahren so die Schüler/innen in beiden Ländern in dem dafür besonders zuständigen Schulfach Geographie nur randlich von den geographischen Verhältnissen im jeweiligen europäischen Nachbarland, seien es  Topographie, Geologie und Meteorologie oder Wirtschaft, Siedlung und Kulturgeschichte.

Die Teilnehmer/innen der Carlsruher Fortbildungsveranstaltung erkennen
darin die Gefahr, dass durch weitgehende Kenntnisdefizite eigentlich längst
der Vergangenheit zugehörige Vorurteile über den jeweiligen Nachbarn nicht
weiter abgebaut werden.

Die Teilnehmer/innen der Tagung appellieren daher an die Verantwortlichen in beiden Ländern in der Kultuspolitik, an die Lehrplanersteller, die Schulbuchverlage und die Autoren ihrer Geographie-Schulbücher, aber auch an den einzelnen Geographielehrer, darauf zu achten, dass Deutschland und Polen mit regionalen Beispielen entsprechend ihrer gegenseitigen Bedeutung als in der EU verbundene, freundschaftlich zugewandte Nachbarstaaten stärker als bisher und kontinuierlich im Geographieunterricht des jeweils anderen Landes vertreten sind. Insbesondere erscheint es uns wichtig, dass auch Kenntnisse über die seit den deutsch-polnischen Verträgen 1990/91 neue Wertschätzung und Pflege der deutschen Tradition und Sprache in der multikulturellen Region Schlesien bei aller Achtung der heutigen territorialen Gegebenheiten vermittelt werden.     

Die geographische Kenntnis vom jeweiligen Nachbarn Polen oder Deutschland kann entscheidend dazu beitragen, dass durch Kenntnisse der physischgeographischen, sozialökonomischen und ökologischen Fakten Vorurteile gegenüber dem anderen weiter abgebaut und im Sinne eines friedvollen europäischen Miteinanders und gegenseitigen Verstehens Verständnis für die Menschen im anderen Land verstärkt aufgebaut und gefestigt werden.

Pokój / Carlsruhe (Schlesien, Polen) am 8. Juni 2012

Büste von Ferdinand Freiherr von Richthofen in seinem Geburtsort Carlsruhe/Pokój (Schlesien/Polen).
Einweihung am 8. Juni 2012

Schulgeographie in der BNE – noch ein Lehrplan….

Vor dem Lesen und Protestieren bitte beachten:

– Geographie ist in der Schule kein Hauptfach.

– Ziel des Geographieunterrichts in der Schule ist es nicht, Geographen auszubilden.


– Geographie wird nur in manchen Schuljahren unterrichtet.


– Geographie hat nur manchmal – wenn es im Stundenplan steht – zwei Wochenstunden zur Verfügung.


– Das Schulfach Geographie kann nicht alles aufnehmen, was Schule fachlich und pädagogisch will (und soll): Alle anderen Schulfächer behalten ihre Notwendigkeiten und ihre fachspezifischen Inhalte – Geographen/innen wissen: Wir können alles – manchmal allerdings nur Geographie nicht…


– Geographielehrer/innen: Habt den Mut zur Lücke! Und denkt daran, was Hattie für uns überraschender Weise gefunden hat: THE TEACHER MATTERS!


– Alle, die Verantwortung für das Schulfach Geographie tragen müssen/sollen/können/wollen: Es ist unsinnig zu fordern oder auch nur den Eindruck zu erwecken, dass die Schulgeographie alle anderen Fächer ersetzen könnte. Wenn Werbung für das Schulfach alles auflistet, was Geographie leisten könnte, kommen wir nie aus dem Loch heraus, in dem wir sitzen. Werdet Realisten! Was kann die Geographie leisten – was gehört davon in die Schulgeographie?

– Die Schulgeographie findet heute ihren Platz in der Schule im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Dazu gehören die Fächer Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Geschichte, Deutsch, Fremdsprachen, Sport, Kunst, Ethik, Religion, Politik, Wirtschaft – also ALLE. Das ist in zahlreichen nationalen Konzepten von Kultusminsterien auf der Grundlage von Beschlüssen von UNO, Bundes- und Landtagsbeschlüssen festgehalten und soll in Schulcurricula umgesetzt werden. Das zu ändern schafft auch in absehbarer Zeit kein Geographenverband – überhebliche Eingaben und Werbung bewirken Einverständnis nur im direkten Gespräch, aber eher verständnisloses Kopfschütteln schon, wenn die Verhandlungsführer der Geographie den Raum verlassen haben…

– Es bleibt dabei: Weil Geographie ein methodisch und inhaltlich anspruchsvolles Fach ist, muss der Lehrer, der Geographie in der Schule unterrichten soll, eine methodisch und inhaltlich anspruchsvolle Ausbildung erhalten. Nur dann kann er im Einklang mit dem jeweiligen Lehr-/Bildungsplan aus der fachlichen Fülle das für seine Schüler/innen Erforderliche/Notwendige auswählen.

Die organisierte Schul-Geographie hätte die dringliche Aufgabe, (wieder einmal) zu versuchen, einvernehmlich wenigstens unter ihren Mitgliedern eine Übereinkunft zu finden, was Kernaufgabe und Kerninhalte der Schulgeographie sind und welche Möglichkeiten und Fähigkeiten sie in Schule und Bildung einbringen kann, könnte oder soll.

„Die Schule will das Verständnis für das wirtschaftliche und soziale Leben der menschlichen Gesellschaft und ihrer Gruppen und Organisationen und die Gewinnung eines umfassenden Weltbildes vorbereiten. Alle Fächer helfen, wertvolle Anlagen und Kräfte des Schülers freizumachen und zu nützlicher Betätigung zu entfalten. Die Schule beschränkt sich also nicht darauf, Kenntnisse zu vermitteln und den Verstand zu schärfen, ihre Arbeit gilt der Ausbildung des ganzen Menschen. „
(Emil Hinrichs GR 1971, S. 268
)

Anmerkung:
Dieser Lehrplan kann natürlich durch angemessene Erweiterung auf ein gewohntes Lernplanvolumen erweitert werden.

Nachhaltigkeit (2)

Die Eindämmung der Klimakrise ist die zentrale Aufgabe unserer Zeit. Wir brauchen jetzt Klimabildung für alle: in Schule, Uni und Gesellschaft. (…) Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wird von den Vereinten Nationen bereits seit 1992 gefordert. Gemeinssam mit den weiteren Mitgliedsstaaten hat auch Deutschland die globalen Nachhaltigkeitsziele mit der Agenda 2030 beschlossen. Doch echte Taten blieben bis heute aus. Damit Schüler:innen adäquat vorbereitet werden, braucht es aktuell noch immer persönliches Engagement von Lehrkräften. (…) Die Klimakrise passiert jetzt, und deshalb müssen wir dringend lernen, wie wir eine lebenswerte Zukunft und Gegenwart für alle gestalten. (…)

Offener Brief von Leah Tamina Kaiser, Aktivistin der Fridays-for-Future-Bewegung, an Bildungsministerin Frau Anja Karliczek am 14. Mai 2021 (Auszug).

Nachhaltigkeit (1)

„Lernen für Nachhaltigkeit braucht ein Bildungssystem mit einem zentralen Lernfeld, in dem die Ursachen und Folgen langfristiger Entwicklungen in der Vergangenheit analysiert werden. Aus diesem Wissen sind die Unsicherheiten, möglichen Nebenwirkungen und unerwarteten Synergien in der Zukunft abzuleiten – als Grundlage für das notwendige nachhaltige Handeln. Umweltbildung ist zwar als Unterrichtsprinzip in Österreich längst verankert, doch wir sollten sie endlich priorisieren. So können wir dazu beitragen, unseren Kindern und Kindeskindern eine nachhaltige, lebenswerte Zulunft zu ermöglichen.“

Verena Winiwarter [Klagenfurt] und Hans-Rudolf Bork [Kiel]

Geographie und TIMSS

Die neueste TIMSS-Studie bescheinigt deutschen Grundschülerm/innen „Nachholbedarf“ in Mathematik und den Naturwissenschaften – wobei zu den Naturwissenschaften auch das Fach Geographie gezählt wird.

So gut, so (nicht ganz) schön. Aber Geographie wird an Grundschulen kaum als eigenständiges Fach unterrichtet. Geographische Inhalte verstecken sich meistens im Fach „Sachunterricht“. Und es ist einzuwenden, dass Geographie als Schulfach nicht nur zu den Naturwissenschaften zählen kann, weil es zwar viele naturwissenschaftliche Inhalte enthält, aber ebenso viele wirtschafts- und sozialwissenschaftliche, und zwar raumbezogen. Das, was das Fach im Fächerkanon auszeichnet, ist ja geradezu die Verbindung dieser beiden Inhaltsbereiche. Das macht das Fach zu einem besonders wertvollen im Schulalltag, führt es die Schüler/innen doch in das systemische Denken ein. Das kann auch schon im Grundschulalter in Ansätzen geübt werden. Nein, „Brückenfach“ ist es deswegen durchaus nicht, dieses Prädikat beanspruchen auch andere Schulfächer für sich. Aber naturwissenschaftliche sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Inhalte systemisch und raumbezogen verknüpfen – das will die Geographie, dem Alter der Schüler/innen angemessen von der Grundschule bis zum Abitur. Die Tatsache, dass in diesem methodisch wie inhaltlich anspruchsvollen Schulfach in Deutschland „Nachholbedarf“ besteht, kennzeichnet einen Mangel, der sich in wenigen Unterrichtsstunden in den Klassenstufen manifestiert – und das gerade in Zeiten, in denen systemisches Denken geradezu unverzichtbar ist.

Goethe auf Englisch…

Wie schräg ist das denn? Als Motto einer ansonsten deutschsprachigen Geographie-Didaktik-Dissertation wird der deutsche „Dichterfürst“ Johann Wolfgang von Goethe, der ansonsten anerkanntermaßen der deutschen Sprache mächtig ist, zitiert – auf Englisch:

„In nature we never see anything isolated, but everything in connection with something else which is before it, beside it, under it and over it“.

Welchen Grund gibt es, in einer deutschsprachigen Dissertation das Goethe’sche Zitat auf Englisch wiederzugeben…. Oder ob es imagefördernd ist und der Arbeit einen – dem Fachgebiet angemessenen – internationalen Glanz verleihen soll – für den Autor und die Geographie-Didaktik?

 

Neuer Beitrag für den virtuellen Unterricht?

Es erreicht mich der Hinweis aus der Geographiedidaktik auf einen neuen Lehrfilm über die Tropen, der besonders für die Schüler-Heimarbeit oder auch für den Unterricht geeignet sei. Ganz, ganz innovativ. Ich schaue mir den Beitrag an: Strich-Animationen, ein Männeken bewegt den Mund auf und ab, es spricht den erforderlichen Text. Ich erinnere mich an die ersten Animationen aus den 1990er Jahren (oder war es sogar noch früher?), die gerade so daherkamen, aber damals tatsächliche Innovationen darstellten – ich erinnere an Peter Hartleb oder Bruno Pohl… Und die Filme heute: Neu? Dem heutigen Medienangebot angemessen? Reale Filme eingefügt und das Schüler/innen-Interesse geweckt? Keine Spur davon. So will die Geographie-Didaktik das Interesse an der Geographie steigern und für modernen Unterricht beispielhaft sein? Und als I-Punkt: Das Männeken beschreibt die entsprechenden Vorgänge, und dann sagt es den dazu gehörenden Fachbegriff – allerdings mit dem Hinweis, dass man diesen Vorgang „auch“ so und so benennt. Die Drehung der Erde um sich selbst nenne man „auch“ Erdrotation – ja, wie denn sonst? Das ist – wenigstens für mich – ärgerlich, weil dem Fach unangemessen und nicht förderlich… Oder?

In Systemen denken…

Ein Lieblingswort von denen, die dem (Schul-)Fach Geographie eine amgemessene Bedeutung zubilligen wollen, ist „systemisches Denken“. Das sei die eigentliche Methode der Geographie, und sie müsse auch schon in der Schule geübt werden, damit das lineare Denken überwunden werden kann. Nur – wie das so ist bei Äußerungen über die angemessene Bedeutung der Geographie in der Schule: Es passiert nix, und die berechtigte Forderung wird weder von der Kultusbehörde aufgegriffen noch von der Fachwissenschaft „nachhaltig“ unterstützt und bekräftigt. Aber außerhalb von Kultus und Fachwissenschaft wird die Forderung nach systemischem Denken aufgegriffen, kann aber die Schwelle zur Schulwirklichkeit nicht überschreiten, und schon gar nicht wird erkannt, dass das geschundene Fach Geographie in der Schule gerade dieses Denken übt, fördert und vertieft. Das jüngste Beispiel: „In Systemen zu denken und nicht, so wie dies derzeit der Fall ist, in Silos ist der Schlüssel zu einer nachhaltigeren Welt.“ (William White, ehem. Chefökonom der Bank für Internationalen Zahlungsaustausch, In Handelsblatt September 2020.)

Oh, Geographen allerorten, macht was draus!!!

Klimawandel

In Anzeigen wird dieser Tage (Februar 2020) für ein neues Büchlein geworben von Jonathan Franzen: Wann hören wir auf, uns etwas vorzumachen? (Hamburg, 2. Aufl. 2020). Franzen (geboren 1959) hat als Essayist und Literat zahlreiche renommierte Literaturpreise gewonnen. Er ist Miglied der amerikanischen Academy of Arts and Letters, der Berliner Akademie der Künste und des französischen Ordre des Arts et Lettres. Er lebt in Santa Cruz (Kalifornien). Sein Büchlein wird als „kämpferisches Plädoyer dafür “ beworben, „die Grenzen unserer Möglichkeiten nicht zulasten dessen zu leugnen, was sich erfolgreich verändern lässt“. Das „Spiel“ sei aus, „wir werden den Klimawandel nicht mehr kontrollieren, die Katastrophe nicht verhindern können“ – alles zu spät.

Zu Franzens Buch hat Stefan Rahmstorf eine Kritik für Spiegel-online verfasst:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/jonathan-franzen-klimawandel-essay-offenbart-falsches-schwarz-weiss-denken-a-1a0a5afa-4c92-437f-9162-3496c5d8ab37

Stefan Rahmstorf (* 22. Februar 1960 in Karlsruhe) ist ein deutscher Klimaforscher. Die Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit sind Ozeanographie und Paläoklimatologie. Er gehört zu den Leitautoren des 2007 veröffentlichten Vierten Sachstandsberichtes des Weltklimarates (IPCC), wird von Clarivate Analytics zu den meistzitierten Forschern seines Fachgebietes gezählt, gilt als einer der weltweit führenden Ozeanographen und befasst sich mit der globalen Erwärmung und ihren Folgen (wikipedia).

COP25 – war was?

Klima und Wetter sind nach vielfachen Bekenntnissen Zentralbereiche der Geographie an den Schulen. Da stellt sich die Frage: Warum kämpfen die Vertreter der Geographie in Schule und Wissenschaft nicht energisch gegen die unaufhörliche Beschneidung des Schulfaches gerade in Zeiten, in denen Klima und Wetter doch offensichtlch in der öffentlichen Meinung Hochkonjunktur haben? Warum? Hört noch jemand in der Geographie Appelle, z. B. von UN-Generalsekretär Antonio Guterres auf dem jüngst mühsam beendeten COP25 in Madrid: „Wir müssen [Anm.: MÜSSEN] 2020 [Anm.: nicht 2025, 2030, 2035…] liefern [Anm.: Nicht (nur) reden und beschönigen], was die Wissenschaft als Muss festgeschrieben hat, oder wir und alle folgenden Generationen werden einen unerträglichen Preis zahlen.“

Ja, spinnt der denn, oder hat er recht?

Und da ihm „spinnen“ aufgrund seiner herausragenden Funktion und seiner integren Persönlichkeit nicht zuzurechnen ist: Wenn er recht hat: Wo bleibt die laute Unterstützung der Geographie, der Klima und Wetter und damit auch der Klimawandel nach eigenem Bekunden so wichtig sind? Hat sich beispielsweise auch nur ein Fachkollege gegen die Zusammenfassung der rechtlichen Bedingungen gewandt, die den Schulen zu der Bewegung „Fridays for Future“ in Baden-Württemberg zugegangen ist? Ich kenne keine Stellungnahme der Geographie, auch des VDSG-Landesverbandes Baden-Württemberg nicht. Auch wenn die Rechtsabteilung des Ministeriums recht hat – warum erfolgt diese Zusammenfassung der rechtlichen Grenzen – die den Fachkollegen/innen ohnehin bekannt sein sollten – gerade jetzt, gewinnt von ganz alleine ein warnendes „Geschmäckle“ und beeinflusst die Behandlung von Klimawandel und seinen Folgen im Unterricht?

Es müsste doch gerade anders herum die Aufforderung an die Schulen ergehen, im Geographieunterricht aus aktuellem Anlass die fachlichen Grundlagen des Protestes der Jugendlichen allerorten nach unseren fachlichen und pädagogischen Kriterien zu behandeln …

Schade, dass wieder eine Chance vergeben wurde, Geographieunterricht zu stärken.

Fundsache: Ein Leserbrief (2017)

 Leserbrief zu Leitartikel „Die Dreckschleuder“ in DER SPIEGEL 14/2017, S. 8.

Die Aufkündigung des unter internationalen Wehen schließlich zustande gekommenen Klimaabkommens durch den US-Präsidenten ist Wasser auf die Mühlen all derer, die immer noch nicht den unbezweifelbaren Daten glauben. Die öffentliche Reaktion ist vergleichsweise milde. Wie kann das sein? Die Menschheit wird sicherlich nicht am Klimawandel zugrunde gehen. Aber die Menschheit muss mit den Folgen umgehen, die sich abzeichnen, denn Trockenheit, Wolkenbrüche, Missernten oder Meeresspiegelanstieg werden Wanderungsbewegungen als Flucht vor dem neuen, ungewohnten Klima zur Folge haben  – auf die aber der Teil der Erdbevölkerung in den Zielländern, der sich (noch?) in selbstzufriedener Sicherheit glaubt, kaum vorbereitet ist. Versagt (wieder einmal) die Schulbildung? Ersparen wir unseren Schülerinnen und Schülern genaue Kenntnisse des komplexen Themas „Klima“ (vor allem Fächer Physik und Geographie) und die kritische Auseinandersetzung mit den Leugnern des Klimawandels sowie mit seinen sozialen Folgen (Fach Geographie) zugunsten der „Kompetenzorientierung“? Der Stellenwert des Faches Geographie in deutschen Schulen sinkt beständig. Dabei ist es der Ort im Schulalltag, wo naturwissenschaftliche Erkenntnis auf sozialwissenschaftliche  Wirklichkeit trifft, und zwar so unmittelbar wie in keinem anderen Schulfach. Ihren Zusammenhang müssten alle Schülerinnen und Schüler einsehen und verstehen lernen und dazu befähigt werden, ihr Leben nach der Schule entsprechend zu orientieren.

Eberhard Schallhorn, Bretten   

Klima – achja!!??

FAKT ist …! am 11.01.2010 | 22:05 Uhr

Statement Sven Plöger

Vom aktuellen Wetter auf Klima zu schließen, ist absolut falsch. Wetter ist immer das, was wir fühlen können, Klima ein statistisches Mittel über mindestens 30 Jahre. Klima war in der Geschichte der Erde noch nie konstant, es gab schon immer erhebliche Schwankungen und deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass sich die klimatischen Verhältnisse auf der Erde auch in Zukunft wieder verändern werden. Dazu kommt aber nun auch noch der Einfluss des Menschen. Die zwölf wärmsten Jahre seit 1890 haben alle seit 1990 stattgefunden und selbst ein „kühles“ 2008 schaffte es noch in die Top Ten. Auffällig ist dabei, dass das Tempo der Klimaveränderungen in den letzten 50 Jahren etwa doppelt so hoch ausfällt, wie die der letzten 100 Jahre. Zudem hat die Häufigkeit extremer Wetterereignisse zugenommen, besonders bei Hitzewellen, Dürren und heftigen Niederschlägen.

Folgen des Klimawandels zu vermitteln, ist wichtige Aufgabe der Bildungspolitik. Fächer wie Geografie, Physik, Chemie und Sozialwissenschaften müssen verknüpft werden. Interesse dafür ist bei Kindern und Jugendlichen sogar ausgeprägter als bei Erwachsenen. Junge Politiker müssen sich des Themas annehmen, weil ältere in gewohnten Denkstrukturen verhaftet sind, in der Wirtschaftswachstum zwingend mit Schadstoffemission verbunden ist. Lässt sich Klimawandel auf radikale Weise abmildern mit Geo-Engineering? Das heißt: Wolkenbildung durch Schwefelpartikel fördern, Sonnensegel im Weltall aufspannen, Kalk in die Ozeane kippen? Plöger warnt vor den unabsehbaren Folgen solcher Maßnahmen.

Zuletzt aktualisiert: 11. Januar 2010, 17:15 Uhr

Wunsch und Wirklichkeit – oder lügen wir uns in die Tasche?

Der Klimawandel und die handlungsorientierte Umsetzung engagierter Schüler machen derzeit Schlagzeilen. Aber warum ist denn die Aufregung so groß und warum beklagen Schüler, dass sie im Unterricht nicht das lernen, was für sie vorrangig zukunftsbedeutsam ist? Das wird dann in der Frage zugespitzt, was alles Lernen denn nutze, wenn nicht gewährleistet sei, dass die von heute morgen überleben können? Ein Blick in die Lehr-/Bildungspläne beruhigt: Es wird alles für die Zulunft Wichtige im Unterricht behandelt, reflektiert, analysiert, systematisiert. Schau’n Sie mal: Der Bildungsplan Gymnasium Baden-Württemberg HIER hat ein tolles Vorwort für das Fach Geographie – eigentlich bräuchte es kein anderes Fach mehr in der Schule, wir Geographen schaffen das allein. Oder? Und jetzt schauen Sie sich bitte die Stundentafel für das Fach Geographie an HIER. Ein Schelm, der Böses entdeckt – wieviele Unterrichtsstunden stehen dem Fach für die Vielfalt der Inhalte, Methoden und Kompetenzen in den Schulen zur Verfügung? Zählen Sie mal….

Wo denn bleibt der Protest der organisierten Geographie, der Öffentlichkeit, der Schüler, die auf den Straßen freitags demonstrieren – für den Unterricht in einem der Geographie ureigensten Thema: Dem Klima?

Wie weit in der Politik das Verständnis für Geographie und die Vermittlung geographischer (= zukunftsbedeutsamer) Inhalte aber auch die Vermittlung von Bildung in der Schule gediehen ist, zeigt eine Äußerung des FDP-Vorsitzenden Lindner über die Schülerproteste für mehr Klimaunterricht und klimagerechtes Verhalten, die am 11. März 2019 durch die Presse geht: „Von Kindern und Jugendlichen kann man nicht erwarten, dass sie bereits alle globalen Zusammenhänge, das technisch Sinnvolle und das ökonomisch Machbare sehen.“

Dann sollten sich unsere Schüler vielleicht am besten mit Spielzeugautos und Sandksten beschäftigen, Lehrer/innen benötigen sie ja nicht mehr, denn man kann ja nicht erwarten… siehe oben.

Unglaublich.

Schülerprotest gegen Klimawandel

Am Freitag, 18. Januar 2019, protestierten bundesweit Schülerinnen und Schüler (=“SuS“) gegen die ihrer Meinung nach zu laschen MAßnahmen gegen den Klimawandel. Sie wurden angeregt von der Aktion „Fridays for Future“. Etwa 25.000 SuS fanden den Mut, sich trotz möglichen unentschuldigten Fehlens in der Schule an diesem Protest zu beteiligen. Einige Parolen lauteten:

„Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns (man uns) die Zukunft klaut!“

„Klimaschutz statt Kohleschutz!“

„Kohle stopppen – Klima retten!

„Warum lernen ohne Zukunft?“

„Das, was wir hier machen, ist mehr PoWi als alles, was es in der Schule gibt!“ (PoWi = Schulfach „Politik und Wirtschaft“ in Hessen)

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, äußerte sich zu möglicherweise drohenden Schulstrafen wegen unentschuldigten Fehlens: „Das (der Protest der SuS) ist was Positives! Ich freue mich, wenn sich Schüler politisch engagieren.“ Und er fügte hinzu, wie er das Vergehen gegen das Schulgesetz ahnden würde: Protestierende SuS, die den planmäßigen Unterricht versäumten, müssten den Unterricht nachholen – in Form von einer Diskussionsrunde über Klimaschutz.

Glückunsch an die SuS, die den Mut zum Protest hatten – und Respekt vor der angedeuteten pädagogischen Handhabung durch Schulleiter Meidinger!

Klima – Witterung – Wetter: Plötzlich aktuell und „völlig“ neu…

Kaum eine Zeitung oder Zeitschrift lässt sich die Themen „Hitze“ und  „Klimawandel“ in diesen Tagen entgehen. Eine Auswahl:

Der Sommer, der nie endet (DER SPIEGEL)
Abschied vom Wald. Der Klimawandel wird zum weltweiten Brandstifter. (der Freitag)
Fluchtursache Klima (Handelsblatt)
Land in Not. Die Dürre ruiniert die Ernte. Werden noch alle satt? (Frankfurter Allgemeine Woche)
Ebbe an der Elbe. Für Fische und Schiffe wird es eng in deutschen Gewässern. (Frankfurter Rundschau)
Zukunft im Schwitzkasten. Der heiße Somme führt uns die Folgen des Klimawandels vor Augen. (DIE ZEIT)

Ich finde aber keine Tages- oder Wochenzeitung, in der darauf hingewiesen wird, dass Klima, Witterung und Wetter originäre Themen des Geographieunterrichts an den Schulen sind, die sich zusammen mit Physik, Geschichte, Ethik und Politik auch bestens zum projektorientierten und fächerübergreifenden Unterricht eignen. Die Erde als Ökosystem ist Inhalt des Geographieunterrichts. Klimawandel und seine Folgen ist Inhalt des Geographieunterrichts. Wenn diese Inhalte (wie wichtige andere der UN-Weltziele) nur rudimentär in den Schulen behandelt werden, dann liegt es nicht am Geographie-Fachlehrer, sondern an der miserabel-geizigen Stundenausstattung des Faches Geographie, das heute immer noch als eher nebensächliches Erdkäse-Fach behandelt wird – obwohl hier das Fach ist, das den Schülern die brennenden Zukunftsfragen der Menschheit auf diesem Planeten deutlich machen soll, kann und muss, auch wenn das nicht allen Schülern gefällt. Denn letztlich lernen sie, dass sie ihr Verhalten ändern müssen, und das ist ein schwieriges Unterfangen, an dessen Umsetzung die Anfangsfrage steht: „Warum ich? Die anderen machen’s doch auch nicht.“

Unverständlich bleibt auch, warum die Fachverbände der Geographie nicht vernehrmbar in der Öffentlichkeit auf diesen eigentlich unverständlichen Mangel an geographischem Unterricht hinweisen. „Geographische Bldung tut Not“,  heißt es – aber keiner der für die Geographie Verantwortlichen hat den Mut, in den Periodika (siehe oben) das Thema „Mehr Geographie in die Schulen!“ vernehmbar aufzugreifen.

Dann müssen wir uns nicht wundern, dass die breite Bevölkerung von Klima, Witterung und Wetter nichts versteht, aber auch, dass Themen wie Migration, Armut, Verkehr, Städteentwicklung, Landwirtschaft, Flugtourismus….  keine Themen sind, die Menschen zum Nachdenken bringen.

Warum fühlt sich die deutsche Geographie in ihrem wissenschaftlichen Elfenbeinturm so wohl und merkt nicht, dass ihre wichtigen Themen von anderen Fachbereichen dankbar übernommen werden?

Eberhard Schallhorn

 

Geographie unbekannt?

Das neueste Heft „Aus Polititk und Zeitgeschichte“ (Nr. 32-33/2018, 6. August 2018) steht unter dem Titel „Inseln“. Da möchte man doch meinen, das sei ein geographisches Thema, und erwartet auch einen Beitrag eines führenden Geographen.  Weit gefehlt: Von den 14 Verfassern der Beiträge sind

5 Politikwissenschaftler,
3 Historiker,
sowie je
1 Ethnologe, Psychologe, Theologe, Jurist, Kulturwissenschaftler, Sprachwissenschaftler.

Ist den GeographInnen diese Zeitschrift zu weit unter ihrer Würde? Kennen die Verantwortlichen dieser Zeitschrift keinen GeographIn, den sie ansprechen könnten? Ist das Thema „Inseln“ ohne Beitrag der Geographie auch nur annähernd „relevant“ angesprochen?

Fragen ohne Antworten.

Datenschutzerklärung

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1.      Begriffsbestimmungen

 

Die Datenschutzerklärung der Domain geographischebildung.de beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

 

Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

 

1.1      personenbezogene Daten

 

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

 

1.2      betroffene Person

 

Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

 

1.3    Verarbeitung

 

Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

 

1.4      Einschränkung der Verarbeitung

 

Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

 

1.5      Profiling

 

Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

 

1.6        Pseudonymisierung

 

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

 

1.7    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

 

Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

 

1.8    Auftragsverarbeiter

 

Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

 

1.9          Empfänger

 

Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

 

1.10        Dritter

 

Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

 

 

 

 

k)      Einwilligung

 

Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2.              Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist
Eberhard Schallhorn, Breslauer Straße 34, 75015 Bretten, Deutschland, schallhorn@posteo.de.

 

Die Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der Domain geographischebildung.de erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP- Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

 

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Domain geographischebildung.de keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Domain geographischebildung.de daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

 

3.      Cookies

 

Die Internetseiten der Domain geographischebildung.de verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

 

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

 

Durch den Einsatz von Cookies kann die Domain geographischebildung.de den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

 

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

 

4.      Registrierung auf unserer Internetseite

 

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.

 

Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP- Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.

 

Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein in dieser Datenschutzerklärung namentlich benannter Datenschutzbeauftragter und die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

5.      Newsletter-Tracking

 

Die Newsletter der Domain geographischebildung.de enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Domain geographischebildung.de erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

 

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Domain geographischebildung.de automatisch als Widerruf.

 

6.              Abonnement unseres Newsletters

 

Auf der Internetseite der Domain geographischebildung.de wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

 

Die Domain geographischebildung.de informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail- Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

 

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

 

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

 

7.      Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

 

Die Internetseite der Domain geographischebildung.de enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst.

Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

 

 

 

 

8.      Kommentarfunktion im Blog und auf der Internetseite

 

Die Domain geographischebildung.de bietet den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.

 

Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP- Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.

 

9.               Abonnement von Kommentaren im Blog und auf der Internetseite

 

Die im Blog der Domain geographischebildung.de abgegebenen Kommentare können grundsätzlich von Dritten abonniert werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass ein Kommentator die seinem Kommentar nachfolgenden Kommentare zu einem bestimmten Blog-Beitrag abonniert.

 

Sofern sich eine betroffene Person für die Option entscheidet, Kommentare zu abonnieren, versendet der für die Verarbeitung Verantwortliche eine automatische Bestätigungsmail, um im Double-Opt-In-Verfahren zu überprüfen, ob sich wirklich der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse für diese Option entschieden hat. Die Option zum Abonnement von Kommentaren kann jederzeit beendet werden.

 

10.         Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

11.         Rechte der betroffenen Person

 

11.1    Recht auf Bestätigung

 

Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

11.2      Recht auf Auskunft

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.

Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

 

die Verarbeitungszwecke

die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen

falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

11.3        Recht auf Berichtigung

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

 

Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

11.4      Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

 

Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.

Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Domain geographischebildung.de gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Domain geographischebildung.de oder ein anderer Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.Wurden die personenbezogenen Daten von der Domain geographischebildung.de öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Domain geographischebildung.de unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte der Domain geographischebildung.de oder ein anderer Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

 

11.5      Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

 

Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.

Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.

Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Domain geographischebildung.de gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Datenschutzbeauftragte der Domain geographischebildung.de oder ein anderer Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

 

11.6        Recht auf Datenübertragbarkeit

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

 

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

 

Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an den von der Domain geographischebildung.de bestellten Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter wenden.

 

11.7      Recht auf Widerspruch

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

 

Die Domain geographischebildung.de verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Verarbeitet die Domain geographischebildung.de personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Domain geographischebildung.de der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Domain geographischebildung.de die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

 

Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Domain geographischebildung.de zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

 

Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an den Datenschutzbeauftragten der Domain geographischebildung.de oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

 

11.8      Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

 

Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Domain geographischebildung.de angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

 

Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

11.9          Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

 

Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

 

Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder einen anderen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

 

12.         Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen.

Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

13.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Adobe Analytics (Omniture) / Adobe Marketing Cloud

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Adobe integriert. Adobe Analytics (Omniture) bzw. die Adobe Marketing Cloud (nachfolgend „Omniture“ genannt) ist ein Instrument, das ein effizienteres Online- Marketing sowie eine Web-Analyse ermöglicht. Omniture ist ein Teil der Adobe Marketing Cloud. Die Adobe Marketing Cloud ermöglicht Echtzeitanalysen von Besucherströmen auf Internetseiten. Die Echtzeitanalysen umfassen Projektberichte und gestatten eine Ad-Hoc- Analyse der Internetseitenbesucher. Kundeninteraktionen werden so dargestellt, dass dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ein besserer Überblick über die Onlineaktivitäten der Nutzer dieser Internetseite verschafft wird, indem die Daten in einfachen und interaktiven Dashboards angezeigt und in Berichte umgewandelt werden. Dies versetzt den für die Verarbeitung Verantwortlichen in die Lage, Informationen in Echtzeit zu erhalten und hierdurch auftretende Probleme schneller zu erkennen.

 

Betreibergesellschaft dieser Services ist die Adobe Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Republic of Ireland.

 

Omniture setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person (Cookies wurden im Vorfeld bereits erklärt; entsprechendes kann oben nachgelesen werden). Der für die Verarbeitung Verantwortliche gewährleistet durch eine Servereinstellung, dass die an das Datencenter von Adobe übermittelten Tracking- Datensätze vor einer Geolokalisierung anonymisiert werden. Die Anonymisierung wird durch das Ersetzen des letzten Teils der IP-Adresse umgesetzt. Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat serverseitig Einstellungen vorgenommen, aufgrund derer die IP- Adresse der betroffenen Person vor einer jeweiligen Verarbeitung für die Geolokalisierung und die Reichweitenmessung unabhängig voneinander anonymisiert werden. Adobe wird im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen die über unsere Internetseite gewonnenen Daten und Informationen dazu nutzen das Nutzerverhalten der betroffenen Person auszuwerten. Ferner wird Adobe die Daten nutzen, um in unserem Auftrag Reports über die Nutzeraktivitäten zu erstellen sowie weitere Dienstleistungen für unser Unternehmen zu erbringen, die im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Internetseite stehen. Die IP-Adresse der betroffenen Person wird durch Adobe nicht mit anderen personenbezogenen Daten zusammengeführt. Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Omniture ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können die von Omniture bereits gesetzten Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch das Adobe-Cookie erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Adobe zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person den Abmelde-Button unter dem Link http://www.adobe.com/de/privacy/opt-out.html drücken, der einen Opt-Out-Cookie setzt. Der mit dem Widerspruch gesetzte Opt-Out-Cookie wird auf dem von der betroffenen Person genutzten informationstechnologischen System abgelegt. Werden die Cookies auf dem System der betroffenen Person nach einem Widerspruch gelöscht, muss die betroffene Person den Link erneut aufrufen und einen neuen Opt-Out-Cookie setzen.

 

Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Adobe können unter http://www.adobe.com/de/privacy.html abgerufen werden.

 

14.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von affilinet

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens affilinet integriert. Affilinet ist ein deutsches Affiliate-Netzwerk, welches Affiliate-Marketing anbietet.

 

Affiliate-Marketing ist eine Internetgestützte Vertriebsform, die es kommerziellen Betreibern von Internetseiten, den sogenannten Merchants oder Advertisern, ermöglicht, Werbung, die meist über Klick- oder Sale-Provisionen vergütet wird, auf Internetseiten Dritter, also bei Vertriebspartnern, die auch Affiliates oder Publisher genannt werden, einzublenden. Der Merchant stellt über das Affiliate-Netzwerk ein Werbemittel, also einen Werbebanner oder andere geeignete Mittel der Internetwerbung, zur Verfügung, welche in der Folge von einem Affiliate auf eigenen Internetseiten eingebunden oder über sonstige Kanäle, wie etwa das Keyword-Advertising oder E-Mail-Marketing, beworben werden.

 

Betreibergesellschaft von Affilinet ist die affilinet GmbH, Sapporobogen 6-8, 80637 München, Deutschland.

 

Affilinet setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Das Tracking-Cookie von Affilinet speichert keinerlei personenbezogene Daten. Gespeichert werden lediglich die Identifikationsnummer des Affiliate, also des den potentiellen Kunden vermittelnden Partners, sowie die Ordnungsnummer des Besuchers einer Internetseite und des angeklickten Werbemittels. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Abwicklung von Provisionszahlungen zwischen einem Merchant und dem Affiliate, welche über das Affiliate- Netzwerk, also Affilinet, abgewickelt werden.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Affilinet ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Affilinet bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Affilinet können unter https://www.affili.net/de/footeritem/datenschutz abgerufen werden.

 

15.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von etracker

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens etracker integriert. Etracker ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten der Besucher von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

 

Betreibergesellschaft von etracker ist die etracker GmbH, Erste Brunnenstraße 1, 20459 Hamburg, Deutschland.

 

Etracker setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine etracker-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige etracker-Komponente veranlasst, Daten zu Marketing- und Optimierungszwecken an etracker zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält etracker Kenntnis über Daten, die in der Folge zur Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen verwendet werden. Die so gewonnenen Nutzungsprofile dienen der Analyse des Verhaltens der betroffenen Person, welche auf die Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen zugegriffen hat und werden mit dem Ziel, die Internetseite zur verbessern und zu optimieren, ausgewertet. Die über die etracker- Komponente erhobenen Daten werden nicht ohne vorherige Einholung einer gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person dazu genutzt, die betroffene Person zu identifizieren. Diese Daten werden nicht mit personenbezogenen Daten oder mit anderen Daten, die das gleiche Pseudonym enthalten, zusammengeführt Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass etracker ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von etracker bereits gesetzte Cookies jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch den etracker-Cookie erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch etracker zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person den Cookie-setzen-Button unter dem Link http://www.etracker.de/privacy?et=V23Jbb drücken, der einen Opt-Out-Cookie setzt. Der mit dem Widerspruch gesetzte Opt-Out-Cookie wird auf dem von der betroffenen Person genutzten informationstechnologischen System abgelegt. Werden die Cookies auf dem System der betroffenen Person nach einem Widerspruch gelöscht, muss die betroffene Person den Link erneut aufrufen und einen neuen Opt-Out-Cookie setzen.

 

Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von etracker können unter https://www.etracker.com/de/datenschutz.html abgerufen werden.

 

16.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

 

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online- Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

 

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

 

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook- Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

 

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

 

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

 

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de- de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken, beispielsweise der Facebook-Blocker des Anbieters Webgraph, der unter http://webgraph.com/resources/facebookblocker/ beschafft werden kann. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

 

17.                 Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Funktionen des Amazon- Partnerprogramms

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat als Teilnehmer des Amazon- Partnerprogramms auf dieser Internetseite Amazon-Komponenten integriert. Die Amazon- Komponenten wurden von Amazon mit dem Ziel konzipiert, Kunden über Werbeanzeigen auf unterschiedliche Internetseiten der Amazon-Gruppe, insbesondere auf Amazon.co.uk, Local.Amazon.co.uk, Amazon.de, BuyVIP.com, Amazon.fr, Amazon.it und Amazon.es. BuyVIP.com gegen Zahlung einer Provision zu vermitteln. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann durch die Nutzung der Amazon-Komponenten Werbeeinnahmen generieren.

 

Betreibergesellschaft dieser Amazon-Komponenten ist die Amazon EU S.à.r.l, 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxembourg, Luxemburg.

 

Amazon setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Durch jeden einzelnen Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Amazon-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Amazon-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an Amazon zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Amazon Kenntnis über personenbezogene Daten, die Amazon dazu dienen, die Herkunft von bei Amazon eingehenden Bestellungen nachzuvollziehen und in der Folge eine Provisionsabrechnung zu ermöglichen. Amazon kann unter anderem nachvollziehen, dass die betroffene Person einen Partnerlink auf unserer Internetseite angeklickt hat.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Amazon ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Amazon bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Amazon können unter https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3312401 abgerufen werden.

 

18.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Getty Images Bildern

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Getty Images integriert. Getty Images ist eine amerikanische Bildagentur. Eine Bildagentur ist ein Unternehmen, welches auf dem Markt Bilder und anderes Bildmaterial anbietet. Bildagenturen vermarkten in der Regel Fotografien, Illustrationen und Filmmaterial. Über eine Bildagentur lizensieren unterschiedliche Kunden, insbesondere Internetseitenbetreiber, Redaktionen von Print- und TV-Medien und Werbeagenturen, die von ihnen eingesetzten Bilder.

 

Betreibergesellschaft der Getty-Images-Komponenten ist die Getty Images International, 1st Floor, The Herbert Building, The Park, Carrickmines, Dublin 18, Irland.

 

Getty Images gestattet das (ggf. kostenlose) Einbetten von Stockbildern. Einbetten ist die Einbindung oder Integration eines bestimmten fremden Inhalts, beispielsweise von Text-, Video- oder Bild-Daten, die von einer fremden Internetseite bereitgestellt werden und dann auf der eigenen Internetseite erscheinen. Zur Einbettung wird ein sogenannter Einbettungscode verwendet. Ein Einbettungscode ist ein HTML-Code, der von einem Internetseitenbetreiber in eine Internetseite integriert wird. Wurde von einem Internetseitenbetreiber ein Einbettungscode integriert, werden die externen Inhalte der anderen Internetseite standardmäßig unmittelbar angezeigt, sobald eine Internetseite besucht wird. Zur Anzeige der fremden Inhalte werden die externen Inhalte unmittelbar von der anderen Internetseite geladen. Getty Images stellt unter dem Link http://www.gettyimages.de/resources/embed weitere Informationen über das Einbetten von Inhalten zur Verfügung.

 

Über die technische Implementierung des Einbettungscodes, der die Bildanzeige der Bilder von Getty Images ermöglicht, wird die IP-Adresse des Internetanschlusses, über welchen die betroffene Person auf unsere Internetseite zugreift, an Getty Images übertragen. Ferner erfasst Getty Images unsere Internetseite, den genutzten Browsertyp, die Browsersprache, den Zeitpunkt und die Länge des Zugriffs. Darüber hinaus kann Getty Images Navigationsinformationen, das sind Informationen darüber, welche unserer Unterseiten von der betroffenen Person besucht und welche Links angeklickt wurden, sowie andere Interaktionen, die die betroffene Person beim Besuch unserer Internetseite ausgeführt hat, erfassen. Diese Daten können von Getty Images gespeichert und ausgewertet werden.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Getty Images können unter http://www.gettyimages.de/enterprise/privacy-policy abgerufen werden.

 

19.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google AdSense

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdSense integriert. Google AdSense ist ein Online-Dienst, über welchen eine Vermittlung von Werbung auf Drittseiten ermöglicht wird. Google AdSense beruht auf einem Algorithmus, welcher die auf Drittseiten angezeigten Werbeanzeigen passend zu den Inhalten der jeweiligen Drittseite auswählt. Google AdSense gestattet ein interessenbezogenes Targeting des Internetnutzers, welches mittels Generierung von individuellen Benutzerprofilen umgesetzt wird.

 

Betreibergesellschaft der Google-AdSense-Komponente ist die Alphabet Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

 

Der Zweck der Google-AdSense-Komponente ist die Einbindung von Werbeanzeigen auf unserer Internetseite. Google-AdSense setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit der Setzung des Cookies wird der Alphabet Inc. eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-AdSense-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-AdSense-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an die Alphabet Inc. zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält die Alphabet Inc. Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die der Alphabet Inc. unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass die Alphabet Inc. ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von der Alphabet Inc. bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Google AdSense verwendet zudem sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in Internetseiten eingebettet wird, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen, wodurch eine statistische Auswertung durchgeführt werden kann. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Alphabet Inc. erkennen, ob und wann eine Internetseite von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche Links von der betroffenen Person angeklickt wurden. Zählpixel dienen unter anderem dazu, den Besucherfluss einer Internetseite auszuwerten.

 

Über Google AdSense werden personenbezogene Daten und Informationen, was auch die IP-Adresse umfasst und zur Erfassung und Abrechnung der angezeigten Werbeanzeigen notwendig ist, an die Alphabet Inc. in die Vereinigten Staaten von Amerika übertragen.

Diese personenbezogenen Daten werden in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert und verarbeitet. Die Alphabet Inc. gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

 

Google-AdSense wird unter diesem Link https://www.google.de/intl/de/adsense/start/ genauer erläutert.

 

20.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion)

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web- Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

 

Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA. Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz „_gat._anonymizeIp“. Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.

 

Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.

 

Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.

 

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser- Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.

 

21.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google+

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite als Komponente die Google+ Schaltfläche integriert. Google+ ist ein sogenanntes soziales Netzwerk. Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Google+ ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

 

Betreibergesellschaft von Google+ ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

 

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google+ Schaltfläche integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google+ Schaltfläche veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Google+ Schaltfläche von Google herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Genauere Informationen zu Google+ sind unter https://developers.google.com/+/ abrufbar.

 

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist, erkennt Google mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Google+ Schaltfläche gesammelt und durch Google dem jeweiligen Google+-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Google+- Buttons und gibt damit eine Google+1 Empfehlung ab, ordnet Google diese Information dem persönlichen Google+-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten. Google speichert die Google+1-Empfehlung der betroffenen Person und macht diese in Übereinstimmung mit den von der betroffenen Person diesbezüglich akzeptierten Bedingungen öffentlich zugänglich. Eine von der betroffenen Person auf dieser Internetseite abgegebene Google+1-Empfehlung wird in der Folge zusammen mit anderen personenbezogenen Daten, wie dem Namen des von der betroffenen Person genutzten Google+1-Accounts und dem in diesem hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, beispielsweise den Suchmaschinenergebnissen der Google- Suchmaschine, dem Google-Konto der betroffenen Person oder an sonstigen Stellen, beispielsweise auf Internetseiten oder im Zusammenhang mit Werbeanzeigen, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist Google in der Lage, den Besuch auf dieser Internetseite mit anderen bei Google gespeicherten personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Google zeichnet diese personenbezogenen Informationen ferner mit dem Zweck auf, die unterschiedlichen Dienste von Google zu verbessern oder zu optimieren.

 

Google erhält über die Google+-Schaltfläche immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Google+-Schaltfläche anklickt oder nicht.

 

Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese eine solche Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Google+-Account ausloggt.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden. Weitere Hinweise von Google zur Google+1-Schaltfläche können unter https://developers.google.com/+/web/buttons-policy abgerufen werden.

 

22.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google-AdWords

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Google AdWords integriert. Google AdWords ist ein Dienst zur Internetwerbung, der es Werbetreibenden gestattet, sowohl Anzeigen in den Suchmaschinenergebnissen von Google als auch im Google-Werbenetzwerk zu schalten. Google AdWords ermöglicht es einem Werbetreibenden, vorab bestimmte Schlüsselwörter festzulegen, mittels derer eine Anzeige in den Suchmaschinenergebnissen von Google ausschließlich dann angezeigt wird, wenn der Nutzer mit der Suchmaschine ein schlüsselwortrelevantes Suchergebnis abruft. Im Google-Werbenetzwerk werden die Anzeigen mittels eines automatischen Algorithmus und unter Beachtung der zuvor festgelegten Schlüsselwörter auf themenrelevanten Internetseiten verteilt. Betreibergesellschaft der Dienste von Google AdWords ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

 

Der Zweck von Google AdWords ist die Bewerbung unserer Internetseite durch die Einblendung von interessenrelevanter Werbung auf den Internetseiten von Drittunternehmen und in den Suchmaschinenergebnissen der Suchmaschine Google und eine Einblendung von Fremdwerbung auf unserer Internetseite.

 

Gelangt eine betroffene Person über eine Google-Anzeige auf unsere Internetseite, wird auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person durch Google ein sogenannter Conversion-Cookie abgelegt. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Ein Conversion-Cookie verliert nach dreißig Tagen seine Gültigkeit und dient nicht zur Identifikation der betroffenen Person. Über den Conversion-Cookie wird, sofern das Cookie noch nicht abgelaufen ist, nachvollzogen, ob bestimmte Unterseiten, beispielsweise der Warenkorb von einem Online-Shop-System, auf unserer Internetseite aufgerufen wurden. Durch den Conversion-Cookie können sowohl wir als auch Google nachvollziehen, ob eine betroffene Person, die über eine AdWords-Anzeige auf unsere Internetseite gelangt ist, einen Umsatz generierte, also einen Warenkauf vollzogen oder abgebrochen hat.

 

Die durch die Nutzung des Conversion-Cookies erhobenen Daten und Informationen werden von Google verwendet, um Besuchsstatistiken für unsere Internetseite zu erstellen. Diese Besuchsstatistiken werden durch uns wiederum genutzt, um die Gesamtanzahl der Nutzer zu ermitteln, welche über AdWords-Anzeigen an uns vermittelt wurden, also um den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen AdWords-Anzeige zu ermitteln und um unsere AdWords-Anzeigen für die Zukunft zu optimieren. Weder unser Unternehmen noch andere Werbekunden von Google-AdWords erhalten Informationen von Google, mittels derer die betroffene Person identifiziert werden könnte.

 

Mittels des Conversion-Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die durch die betroffene Person besuchten Internetseiten, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden demnach personenbezogene Daten, einschließlich der IP- Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google einen Conversion-Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google AdWords bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, der interessenbezogenen Werbung durch Google zu widersprechen. Hierzu muss die betroffene Person von jedem der von ihr genutzten Internetbrowser aus den Link www.google.de/settings/ads aufrufen und dort die gewünschten Einstellungen vornehmen.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden.

 

23.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von LiveZilla

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente LiveZilla integriert. LiveZilla ist eine Live-Support-Helpdesk-Software, die den Aufbau einer direkten Kommunikation in Echtzeit (sogenannter Live-Chat) mit Besuchern der eigenen Internetseite ermöglicht.

 

Entwickler der Komponente LiveZilla ist die LiveZilla GmbH, Byk-Gulden-Straße 18, 78224 Singen, Deutschland.

 

Bei jedem einzelnen Abruf unserer Internetseite, die mit einer LiveZilla-Komponente ausgestattet ist, werden durch diese Komponente Daten mit dem Zweck gesammelt, das Live-Chat-System zu betreiben und den Betrieb des Systems zu analysieren. Weitere Informationen zu LiveZilla können unter http://www.livezilla.net/home/de/ abgerufen werden.

 

Die LiveZilla-Komponente setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Über den LiveZilla- Cookie können pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt werden. Solche pseudonymisierten Nutzungsprofile können von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eingesetzt werden, um eine Analyse des Besucherverhaltens durchzuführen sowie auch den ordnungsgemäßen Betrieb des Live-Chat-Systems zu analysieren und aufrechtzuerhalten. Die Analyse dient auch der Verbesserung unseres Angebots. Die über die LiveZilla-Komponente erhobenen Daten werden nicht ohne vorherige Einholung einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person dazu genutzt, die betroffene Person zu identifizieren. Diese Daten werden nicht mit personenbezogenen Daten oder mit anderen Daten, die das gleiche Pseudonym enthalten, zusammengeführt.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass die LiveZilla-Komponente ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von der LiveZilla-Komponente bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen der LiveZilla GmbH können unter https://www.livezilla.net/disclaimer/de/ abgerufen werden. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von PIWIK

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente PIWIK integriert. PIWIK ist ein Open-Source-Softwaretool zur Web-Analyse. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Tool erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannter Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.

 

Die Software wird auf dem Server des für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben, die datenschutzrechtlich sensiblen Logdateien werden ausschließlich auf diesem Server gespeichert.

 

Der Zweck der PIWIK-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Der für die Verarbeitung Verantwortliche nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung dieser Internetseite auszuwerten, um Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen.

 

PIWIK setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit der Setzung des Cookies wird uns eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die PIWIK- Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an unseren Server zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten wir Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die uns unter anderem dazu dient, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen.

 

Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche auf unserer Internetseite gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an unseren Server übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch uns gespeichert. Wir geben diese personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass PIWIK ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von PIWIK bereits gesetzter Cookie jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch den PIWIK erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Opt-Out-Cookie unter dem Link http://piwik.org/docs/privacy/ setzen. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss die betroffene Person erneut einen Opt-Out-Cookie unter http://piwik.org/docs/privacy/ setzen.

 

Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von PIWIK können unter http://piwik.org/docs/privacy/ abgerufen werden.

 

24.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Twitter

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Twitter integriert. Twitter ist ein multilingualer öffentlich zugänglicher Mikroblogging- Dienst, auf welchem die Nutzer sogenannte Tweets, also Kurznachrichten, die auf 140 Zeichen begrenzt sind, veröffentlichen und verbreiten können. Diese Kurznachrichten sind für jedermann, also auch für nicht bei Twitter angemeldete Personen abrufbar. Die Tweets werden aber auch den sogenannten Followern des jeweiligen Nutzers angezeigt. Follower sind andere Twitter-Nutzer, die den Tweets eines Nutzers folgen. Ferner ermöglicht Twitter über Hashtags, Verlinkungen oder Retweets die Ansprache eines breiten Publikums.

 

Betreibergesellschaft von Twitter ist die Twitter, Inc., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA.

 

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Twitter-Komponente (Twitter-Button) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Twitter-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Twitter- Komponente von Twitter herunterzuladen. Weitere Informationen zu den Twitter-Buttons sind unter https://about.twitter.com/de/resources/buttons abrufbar. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Twitter Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Zweck der Integration der Twitter-Komponente ist es, unseren Nutzern eine Weiterverbreitung der Inhalte diese Internetseite zu ermöglichen, diese Internetseite in der digitalen Welt bekannt zu machen und unsere Besucherzahlen zu erhöhen.

 

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Twitter eingeloggt ist, erkennt Twitter mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Twitter-Komponente gesammelt und durch Twitter dem jeweiligen Twitter-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Twitter-Buttons, werden die damit übertragenen Daten und Informationen dem persönlichen Twitter-Benutzerkonto der betroffenen Person zugeordnet und von Twitter gespeichert und verarbeitet.

 

Twitter erhält über die Twitter-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Twitter eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Twitter-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Twitter von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Twitter-Account ausloggt.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Twitter sind unter https://twitter.com/privacy?lang=de abrufbar.

 

25.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von YouTube

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.

 

Betreibergesellschaft von YouTube ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Die YouTube, LLC ist einer Tochtergesellschaft der Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

 

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube- Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

 

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet. YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube- Account ausloggt.

 

Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.

 

26.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von DoubleClick

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von DoubleClick by Google integriert. DoubleClick ist eine Marke von Google, unter welcher vorwiegend spezielle Online-Marketing-Lösungen an Werbeagenturen und Verlage vermarktet werden.

 

Betreibergesellschaft von DoubleClick by Google ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

 

DoubleClick by Google überträgt sowohl mit jeder Impression als auch mit Klicks oder anderen Aktivitäten Daten auf den DoubleClick-Server. Jede dieser Datenübertragungen löst eine Cookie-Anfrage an den Browser der betroffenen Person aus. Akzeptiert der Browser diese Anfrage, setzt DoubleClick ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Zweck des Cookies ist die Optimierung und Einblendung von Werbung. Das Cookie wird unter anderem dazu verwendet, nutzerrelevante Werbung zu schalten und anzuzeigen sowie um Berichte zu Werbekampagnen zu erstellen oder diese zu verbessern. Ferner dient das Cookie dazu, Mehrfacheinblendungen derselben Werbung zu vermeiden.

 

DoubleClick verwendet eine Cookie-ID, die zur Abwicklung des technischen Verfahrens erforderlich ist. Die Cookie-ID wird beispielsweise benötigt, um eine Werbeanzeige in einem Browser anzuzeigen. DoubleClick kann über die Cookie-ID zudem erfassen, welche Werbeanzeigen bereits in einem Browser eingeblendet wurden, um Doppelschaltungen zu vermeiden. Ferner ist es DoubleClick durch die Cookie-ID möglich, Conversions zu erfassen. Conversions werden beispielsweise dann erfasst, wenn einem Nutzer zuvor eine DoubleClick-Werbeanzeige eingeblendet wurde und dieser in der Folge mit dem gleichen Internetbrowser einen Kauf auf der Internetseite des Werbetreibenden vollzieht.

 

Ein Cookie von DoubleClick enthält keine personenbezogenen Daten. Ein DoubleClick- Cookie kann aber zusätzliche Kampagnen-Kennungen enthalten. Eine Kampagnen-Kennung dient einer Identifizierung der Kampagnen, mit denen der Nutzer bereits in Kontakt war. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine DoubleClick- Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige DoubleClick-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über Daten, die Google auch dazu dienen, Provisionsabrechnungen zu erstellen. Google kann unter anderem nachvollziehen, dass die betroffene Person bestimmte Links auf unserer Internetseite angeklickt hat.

 

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Google bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von DoubleClick by Google können unter https://www.google.com/intl/de/policies/ abgerufen werden.

 

27.         Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Zanox

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von Zanox integriert. Zanox ist ein deutsches Affiliate-Netzwerk, welches Affiliate-Marketing anbietet. Affiliate-Marketing ist eine Internetgestützte Vertriebsform, die es kommerziellen Betreibern von Internetseiten, den sogenannten Merchants oder Advertisern, ermöglicht, Werbung, die meist über Klick- oder Sale-Provisionen vergütet wird, auf Internetseiten Dritter, also bei Vertriebspartnern, die auch Affiliates oder Publisher genannt werden, einzublenden. Der Merchant stellt über das Affiliate-Netzwerk ein Werbemittel, also einen Werbebanner oder andere geeignete Mittel der Internetwerbung zur Verfügung, welche in der Folge von einem Affiliate auf eigenen Internetseiten eingebunden oder über sonstige Kanäle, wie etwa das Keyword-Advertising oder E-Mail-Marketing, beworben werden.

 

Betreibergesellschaft von Zanox ist die ZANOX AG, Stralauer Allee 2, 10245 Berlin, Deutschland.

 

Zanox setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Der Tracking-Cookie von Zanox speichert keinerlei personenbezogene Daten. Gespeichert werden lediglich die Identifikationsnummer des Affiliate, also des den potentiellen Kunden vermittelnden Partners, sowie die Ordnungsnummer des Besuchers einer Internetseite und des angeklickten Werbemittels. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Abwicklung von Provisionszahlungen zwischen einem Merchant und dem Affiliate, welche über das Affiliate- Netzwerk, also Zanox, abgewickelt werden. Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Zanox ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Zanox bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Zanox können unter http://www.zanox.com/de/ueber-zanox/datenschutz/ abgerufen werden.

 

28.                                Zahlungsart: Datenschutzbestimmungen zu PayPal als Zahlungsart

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von PayPal integriert. PayPal ist ein Online-Zahlungsdienstleister. Zahlungen werden über sogenannte PayPal-Konten abgewickelt, die virtuelle Privat- oder Geschäftskonten darstellen. Zudem besteht bei PayPal die Möglichkeit, virtuelle Zahlungen über Kreditkarten abzuwickeln, wenn ein Nutzer kein PayPal-Konto unterhält. Ein PayPal-Konto wird über eine E-Mail-Adresse geführt, weshalb es keine klassische Kontonummer gibt.

PayPal ermöglicht es, Online-Zahlungen an Dritte auszulösen oder auch Zahlungen zu empfangen. PayPal übernimmt ferner Treuhänderfunktionen und bietet Käuferschutzdienste an.

 

Die Europäische Betreibergesellschaft von PayPal ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, Luxemburg.

 

Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an PayPal übermittelt. Mit der Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in die zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.

 

Bei den an PayPal übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen.

 

Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird PayPal personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen PayPal und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von PayPal unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.

 

PayPal gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.

 

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber PayPal zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.

 

Die geltenden Datenschutzbestimmungen von PayPal können unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full abgerufen werden.

 

29.         Rechtsgrundlage der Verarbeitung

 

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.

 

Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

 

30.                 Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

 

31.         Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

 

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

 

32.         Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

 

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Unser Datenschutzbeauftragter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

 

33.         Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

 

Diese Domain verzichtet  auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Geographische Bildung

 

Es bleibt die Frage, was denn das nun ist: „Geographische Bildung.“  Die Antwort ist ebenso schwierig zu formulieren wie die nach  dem, was „Bildung“ insgesamt ist.  Aber man könnte sich vielleicht so einigen:

Geographische Bildung
– ist Wissen um die physische Beschaffenheit unseres Planeten und die Wirkung des Menschen auf ihm,
– ist die Fähigkeit, systemisch, Natur- und Sozialwissenschaften verbindend,  in lokalen, regionalen oder globalen Zusammenhängen zu denken,
– ist die Bereitschaft, entsprechend diesem Wissen und dieser Fähigkeit nachhaltig zu handeln.

In der Schule müsste schon den jüngeren Schülern  an Beispielen verdeutlicht werden, dass nur das Denken in Zusammenhängen richtige Einsichten vermittelt. Die Beispiele müssten dann mit zunehmendem Alter in ihrer  Schwierigkeit und ihrer globalen Lokation angepasst werden, wobei die Maßstäbe der Betrachtung von groß über klein wieder zu groß, die Raumauswahl  ähnlich von lokal über regional/global wieder zu lokal variieren sollten.  Im jeweiligen Lehr-/Bildungsplan sollte genügend Raum angeboten werden zur Behandlung aktueller  geographischer Probleme.

Das Problem, das sich – bei aller Unwägbarkeit und möglicherweise subjektiven Sicht – ergeben könnte und hier nicht verschwiegen werden darf und soll: Die Fähigkeit, in Zusammenhängen lokal/regional/global zu denken und zu argumentieren, stärkt auch die Bereitschaft schon der Schüler/innen und erst recht der Bürger/innen zu kritischem Denken im Alltag, beispielsweise über die Herkunft und Vermarktung alltäglicher Produkte oder bei der ökonomischen und planerischen Entwicklung der Heimatgemeinde. Das könnte zu verstärkter Mitwirkung bei der demokratischen Meinungsbildung führen. Sicherlich gäbe es auch Verwaltungen und Unternehmen, die über diese gesteigerte Mitsprache erfreut sind und die Meinungen in ihre Entscheidungsfindung einbinden.

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Wettbewerbe

Wettbewerbe

Ein gern benutztes Medium dafür, öffentlichkeitswirksame Aufmerksamkeit zu erlangen und zugleich den Vereinszweck – hier: Geographische Bildung stärken – zu erreichen, ist die Kreation neuer oder die Mitwirkung an bestehenden Wettbewerben.  Der VDSG beteiligt sich seit Jahren erfolgreich durch Preisstiftungen am Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ und am Bundesumweltwettbewerb. Ebenfalls seit längerer Zeit führt der VDSG die Wettbewerbe Diercke  iGeo und Diercke wissen! durch. Beides sind bundesweit ausgeschriebene Wettbewerbe. Bei iGeo geht es um die Benennung einer deutschen Schüler/innen-Mannschaft für die Teilnahme an der Geographie-Olympiade, die von der International Geographical Union jährlich an einem anderen Ort auf der Erde durchgeführt wird.  Der Wettbewerb Diercke wissen! wird für alle Schulen in Deutschland und die deutschen Schulen im Ausland ausgeschrieben. Die teilnehmenden Schulen ermitteln durch zentral gestellte Aufgaben den jeweiligen Schulsieger; die Landesverbände des VDSG küren dann jeweils einen Landessieger; alle 16 Landessieger und der Sieger der deutschen Auslandsschulen nehmen am Bundeswettbewerb teil, und der Sieger wird schließlich zum „Besten Geographieschüler Deutschlands“ erhoben.  Die Preise für die Sieger des iGeo-Wettbewerbs (Flug, Aufenthalt, Teilnehmergebühr) kann der VDSG alleine  ebenso wenig stemmen wie die Durchführung des Diercke wissen! – Wettbewerbs. Deshalb hat sich der bedeutende Schulbuchverlag Westermann  dazu bereitgefunden, die  Wettbewerbe maßgeblich zu unterstützen; hinzu kommt noch bei iGeo die Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Geographie.

Die bundesweite Öffentlichkeit nimmt von der engagierten Durchführung der geographischen Wettbewerbe kaum Notiz – damit aber ist ein wesentlicher Gesichtspunkt der Übernahme des Organisationsaufwandes für solche Veranstaltungen kaum erreicht, nämlich die erhöhte Aufmerksamkeit für die notwendige Stärkung der  geographischen Bildung und damit der Schulgeographie zu erzeugen. Da Diercke iGeo zur Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb führen soll, ist die Wettbewerbssprache Englisch – was wiederum nicht zu einer hohen, öffentlichkeitswirksamen  Teilnehmeranzahl führt. Diercke wissen! ist allerdings einer der teilnehmerstärksten Schüler-/innen-Wettbewerbe Deutschlands, was sich aber gleichermaßen nicht in der öffentlichen Wahrnehmung spiegelt.

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Internationale Wirtschaftsabkommen

Internationale Wirtschaftsabkommen
Ein Thema, das in der Schule angesichts seiner überragenden Bedeutung für die globalisierte Wirtschaft zu kurz kommt (weil der Geographie dazu die Stunden fehlen), sind die Internationalen Wirtschaftsabkommen und die Bedeutung der WTO oder der internationalen Währungsinstitutionen. Es ist unumgänglich, dass unsere Schulen über deren Organisation und die Zusammenarbeit der Staaten in den Wirtschaftsunionen unterrichten, weil sich durch die Zusammenarbeit in diesen internationalen Zusammenschlüssen in der Regel die friedliche Koexistenz manifestiert. Die „Blöcke“ unserer Welt sind weitgehend auch Wirtschaftsblöcke. Was bedeutet es für die Wirtschaft eines Staates, von der Gemeinschaft eines solchen Blockes ausgeschlossen zu sein? Was bedeutet es für die Gemeinschaft, wenn ein wichtiger Partner sich anders orientiert? Die Geographie kann analysieren und urteilen, kann Hintergründe offensichtlich machen und wirtschaftliche Grundeinsichten vermitteln – warum nicht auch zusammen mit dem in einigen Bundesländern neuen Unterrichtsfach „Wirtschaft“?

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Globalisierung

Globalisierung
Ein besonderes Problem unserer Zeit ist die „Verdichtung von Raum und Zeit“, wobei in der Geographie insbesondere die Verdichtung des Raumes bedeutsam ist: Durch verbesserte Verkehrsbeziehungen schrumpfen die tatsächlichen Distanzen zwischen A und B ebenso dramatisch wie sich der globale Informations- und Kommunikationsfluss durch die Digitalisierung beschleunigt. Die Kommunikation und wirtschaftliche Verbundenheit zwischen weit entfernten Orte werden „in Echtzeit“ abgewickelt. Der Geographieunterricht hat die Aufgabe, den Schülern zumindest in Ansätzen den Widerspruch zwischen den wahrgenommenen geschrumpften Distanzen auf der Welt und der Tatsache zu vermitteln, dass trotzdem die staatlichen und kulturellen Unterschiede nicht aufgehoben sind. Ein Urlauber, der in wenigen Flugstunden sein Urlaubsziel in einem islamischen Staat erreicht und in der Urlaubskleidung, in der er „zu Hause“ in das Flugzeug gestiegen ist, am Zielort aussteigt, darf sich nicht wundern, wenn er Ablehnung erfährt. Ein Geschäftsmann, der in relativ wenigen Flugstunden von Europa in andere Gebiete der Welt fliegt, muss über die kulturellen Gewohnheiten am Zielort informiert sein, wenn seine Mission nicht scheitern soll. Die Kenntnis über die Möglichkeit internationaler Konzerne, sich dort anzusiedeln, wo sie die für sie insgesamt günstigsten Bedingungen vorfinden, gehört zur geographischen Bildung und muss im Geographieunterricht vermittelt werden. Dazu gehört auch die Reflexion über das „weltweite Internet“, das in weiten Gebieten der Welt gar nicht weltweit ist, oder die kritische Kenntnis über die Korrespondentendichte von Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen und damit über die Herkunft und Entstehung der Nachrichten „aus aller Welt“.

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Externalisierung

Externalisierung
Auch wieder so ein Stichwort, das den Bildungs- und Finanzministern ein Argument liefert, dass die Geographie in der Schule gekürzt gehört: Denn wer will schon, dass unsere Jugend in einem Fach immer nur Negatives über das Verhalten der Menschen hört? Geographieunterricht kann, nein: muss bewusst machen, dass unser Reichtum hier und die Armut in weiten Teilen der Welt die beiden Seiten einer Medaille sind: Wenn einer gewinnt, verliert ein anderer. Das ist schon die Erfahrung beim Mensch ärgere dich nicht-Spiel. Der Beispiele für die Externalisierung, die Auslagerung von Risiken aus unserer Wohlstandsgesellschaft zu Ungunsten der Menschen in anderen Teilen der Welt, gibt es viele, beispielsweise: Rodung des tropischen Regenwaldes zur Gewinnung von Holz, Palmöl, Anbauflächen für Soja mit allen Folgen für die ursprünglich subsistent wirtschaftenden indigenen Bewohner. Gewinnung von seltenen Erden unter menschenunwürdigen Bedingungen für unsere Hochtechnologie. Miserabel bezahlte Arbeit bei schlechtesten Arbeitsbedingungen für Näherinnen in Bangladesch für unsere preisgünstigen T-Shirts. Einsatz von Pflanzenschutz-  oder Düngemitteln bei großflächigem Anbau von Hybridpflanzen, mit allen Folgen für deren Hersteller und die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Das alles ist Wissen, das für die Menschen heute unverzichtbar ist, wenn sie die Kompetenz erlernen sollen, sich nachhaltig zu verhalten.  Das zuständige Schulfach: Geographie.

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Tourismus

Tourismus /Overtourism
Zu Zeiten, in denen sogar die deutsche Schulferienregelung Rücksicht auf die touristischen Gewohnheiten nimmt, erscheint es besonders schwierig, aus geographischer Sicht über Sinn und Unsinn, Fluch und Segen des Tourismus zu unterrichten. Gleichwohl, auch das muss Inhalt des Geographieunterrichts sein. Niemandem soll sein wohlverdienter Urlaub vergrault werden, aber der Geographieunterericht muss die Folgen des touristischen Verkehrs in der Luft und auf dem Land in den Blick nehmen, muss bewusst machen, dass das verwöhnte Leben der eingeflogenen Touristen erhebliche Veränderungen der Lebenssituationen der Menschen in der Urlaubsregion zur Folge hat, muss umweltverträgliche Möglichkeiten für eine nachhaltige Erholung – sanften Tourismus – aufzeigen.  Was bedeutet es für die 71000 Einwohner von Benidorm, wenn jährlich um die 3 Mio bade- und vergnügungssüchtige Urlauber in ihre Stadt strömen? Warum haben die Einwohner von Mallorca erstmals im September 2017 Transparente hochgehalten: „Touristen raus!“? Gibt es Grenzen für die Ausweitung der Touristenströme? Der Geographieunterericht darf nicht verschweigen, dass manche Hochburgen des Tourismus noch immer heilige Stätten der dort lebenden Bevölkerung sind, die es zu respektieren gilt: Machu Picchu wird in der Hochsaison inzwischen täglich von bis zu 4000 Touristen „besucht“ – ursprünglich war das heute „übervölkerte, laute Freilichtmuseum“ Oase der Stille und eine der wichtigsten religiösen Stätten der Inka, in der etwa hundert Priesterinnen und Priester ihren Gottesdienst mit Gebeten und Flötendienst verrichteten. Oder der Touristenmagnet Ayers Rock im Herzen Australiens: Uluru, den „heiligen Berg“, suchen jährlich an die 250000 Touristen auf, von denen gut jeder zehnte nicht widerstehen kann, das Heiligtum der Aborigines in Freizeitkleidung und mit Photoapparat zu erklettern und oben zu picknicken. Das soll ab 2019 allerdings (endlich) verboten werden. Welche Auswirkungen auf die indigenen Bewohner des tropischen Regenwaldes haben die in Mode gekommenen „Amazonas Lodges“? Der Beispiele gäbe es viele. Unterrichtsort in der Schule wäre der Geographieunterricht. Kann er das in der ihm heute zugestandenen Unterrichtszeit leisten? Übrigens: In welchem Schulfach wird „Tourismus“ – wie sagt man heute – „problematisiert“ und „problemlösungsorientiert“ unterrichtet? Raten Sie mal… Leicht zu erreichen: „Reisen und Tourismus“ in: APuZ Nr. 50/2021 v. 13. Dezember 2021.

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EU, Brexit, Regionen

EU, Brexit, Unterschiedlichkeit der Regionen
Ist den für Bildung Verantwortlichen eigentlich bewusst, dass die fatal geringe Bedeutung der Behandlung der Europäischen Union im Unterricht unserer Schulen – und wo denn bitte sonst als grundlegend im Geographieunterricht, dem dazu aber keine Zeit gegeben wird…. – ebenso fatale, wenn nicht schlimmere Folgen in den Köpfen der späteren Bürger hat? „Wer die deutsche Innenpolitik verfolgt, der kann nur erstaunt darüber sein, wie wenig die Tatsache der Abhängigkeit des Landes, seiner Wirtschaft und Politik vom Gelingen der EU, des Euro und der deutsch-französischen Beziehungen ins kollektive Bewusstssein Deutschlands und seiner politischen Elite eingedrungen ist.“ So der ehemalige Bundes-Außenminister Joschka Fischer. Aber woher soll denn dieses Bewusstsein über die Bedeutung der EU für Deutschland und seine Zukunft (und darüber hinaus für den Frieden in Europa und der Welt) kommen, wenn die EU weder topographisch noch im umfassenden (synthetisch-komplexen) geographischen Sinn in der Schule Thema ist? „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ – heißt es im Volksmund. Wer in der Schule kaum von der Bedeutung der EU für uns gehört hat, der wird als Erwachsener den Wert der europäischen Einigung und Zusammenarbeit nicht erkennen – denken wir an Frankreich, wo die Ergebnisse der jüngsten Wahlen hart daran vorbeigeschrammt sind, eine Partei an die Staatsspitze zu stellen, die EU, Euro oder deutsch-französische Partnerschaft insgesamt tölpelhaft über den Haufen werfen wollte. Und in Deutschland wird eine ebensolche dumpfe Partei für alle sichtbar immer stärker! Wo sind die Geographen, die den Verantwortlichen klarmachen, dass es hier eine unverantwortliche Lücke in der Unterrichtung unserer Schüler/innen gibt, die nur gefüllt werden kann, wenn das Thema EU massiv im Geographieunterricht der Schulen verankert wird?

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Landschaftsökologie

(Landschafts-) Ökologie
Es erscheint durchaus bedauerlich, dass der landschaftsökologische Arbeits- und Betrachtungsansatz (Carl Troll 1939) nicht in der Geographie, schon gar nicht in der Schulgeographie Fuß gefasst hat.  Als Carl Troll ihn erstmals formulierte, forderten die politischen Zeitumstände andere Prioritäten, und nach dem Neuanfang 1945 standen die Zeichen der Zeit in der Geographie eher auf der länderkundlichen Betrachtungsweise, vor allem in der Schule. Auch nach Kiel 1969 (siehe oben bei „2018 – beinahe 50 Jahre nach Kiel“) war Landschaftsökologie ein nur von wenigen Geographen vertretener Ansatz, obwohl er gerade für den Geographieunterricht viel versprechend war: Denn die synthetische komplexe Verknüpfung natur- und sozialwissenschatlicher Items einschließlich dem Wirken des Menschen bedarf gründlicher Analyse und umfangreicher Recherche, die den höchstens zweistündigen Geographieunterricht möglicherweise auch überforderte. Aber in Ansätzen ist die landschaftsökologische Betrachtungsweise im Geographieunterricht  zumindestens beispielhaft und je nach Altersstufe der Schüler auch mit unterschiedlich umfangreichen Vorgaben durch den Lehrer, das Lehrbuch oder Internet-Recherche möglich. Als gut geeignete, überschaubare Raumbeispiele bieten sich etwa an die mediterrane Kulturlandschaft oder die Oase oder der tropische Regenwald. Die heute hier und dort geforderten „Verlaufsschemata“  oder „Wirkungsgefüge“ sind schwierige, aber fachgerechte Überbleibsel des Landschaftsökologie-Ansatzes, die es eigentlich zu pflegen und auszuweiten gilt, denn hier wird nun tatsächlich geographisch gearbeitet und werden geographische Erkenntnisse vermittelt. Ob sie aber in die Zeit der bildungspolitisch gewollten absinkenden fachlichen Anforderungen in der Schule passen, bleibt fraglich.

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Stadt, Land, Fluss

Stadt, Land, Fluss
Ein hübscher Zeitvertreib für zwischendurch: Mindestens zwei Spieler; der eine sagt „A“ und spult murmelnd das Alphabet ab, der andere sagt irgendwann „Stop!“, und der Buchstabe, den der andere gerade murmelte (oder vorgibt, gemurmelt zu haben), ist Wortanfang von Namen für Stadt, Land, Fluss oder was den Spielern sonst noch lieb und teuer ist (Beruf, Blume, Möbelstück, Popstar…). Jedes Genannte bekommt je nach Absprache einen oder mehr Punkte. Wenn die Spielzeit vorüber ist, werden die Punkte addiert und Gewinner ist der mit der höchsten Punktzahl. Auch wenn der Name des Spiels es vermuten lässt:  Die Nennung singulärer topographischer Einzelheiten ohne weiteren Raumbezug hat mit Geographie höchstens so viel zu tun wie die servierfertige Zubereitung einer Supermarkt-Tiefkühlpizza mit der Kochkunst eines Mehrsternekochs. Im Unterricht hat dieses Spielchen höchstens Platz in einer (schlecht organisierten und leichtfertig den Fachunterricht ersetzenden) Vertretungsstunde.

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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit
Der Verband Deutscher Schulgeographen kennzeichnet sich als Verband für „Nachhaltigkeitserziehung“. Dieser Formulierung folgen allerdings nicht alle Landesverbände. Der Begriff „nachhaltig“ stammt ursprünglich aus der Forstwissenschaft, wurde aber im Jahre 1987 von der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung unter Vorsitz der norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland in ihrem Bericht „Our Common Future“ in die damals aufkommende Umweltdebatte eingebracht. Unter Nachhaltigkeit verstand man die Befriedigung der Bedürfnisse der Gegenwart, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Heute wissen wir, dass nachhaltiges Wirtschaften und Verhalten unumgänglich sind, aber für die reichsten Nationen der Welt Verzicht bedeuten müssen:  Wenn wir für die gesamte Menschheit den Wohlstand durchsetzen wollen, den die reicheren Länder heute genießen, müssten wir über mindestens drei weitere Planeten wie die Erde verfügen. Wir können nicht unendlich wachsen. An der Universität Lüneburg gibt es bereits das Studienfach „Nachhaltigkeit“, und aus dem Rat für Nachhaltigkeit der Bundesregierung heißt es, dass das Thema Nachhaltigkeit immer stärkere Bedeutung in der Wirtschaft erlangt: Organisation, Herstellung und Vermarktung von Produkten verlangen heute nach dem Prädikat „nachhaltig“.

Das Schulfach Geographie will und muss das den Schülern als eine seiner Hauptaufgaben vermitteln, stößt aber zu oft immer noch auf ablehnende Reaktion, denn die jungen Menschen wollen das konsumieren, was ihnen ihr marktwirtschaftlich orientiertes Umfeld anbietet, nachhaltig oder nicht. Der Geographielehrer übernimmt hier eine schwierige, aber notwendige Aufgabe, weil sie zu seinem Fachverständnis gehört. Damit handelt er noch gegen den ökonomischen Mainstream, der inzwischen auf die fragwürdige Formulierung „nachhaltiges Wachstum“ setzt. Der Geographieunterricht  erhält dafür aber keine  Anerkennung der gesellschaftlichen Institutionen, deren Vertreter gerne in Sonntagsreden von der Notwendigkeit der Nachhaltigkeit sprechen – was aber weitgehend formelhaft bleibt, denn es gehört wohl heute schlicht zum politischen „Sprech“.

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Exkursionen

Exkursionen, Feldarbeit, Arbeitsgemeinschaften, Geographie im Landschulheim…
So hieß das früher, wenn man/frau mit der Klasse Geographieunterricht „draußen“, nicht „vor“ Ort, sondern „am“ ausgewählten Ort veranstaltete. Mit klarer Aufgaben- und Fragestellung, angemessener Vorbereitung, themagerechter Raumauswahl und Aussicht auf  öffentliche Darstellung der Ergebnisse war das eines der Highlights im Schuljahr. Heute scheint es, dass derlei Aktivitäten, die nicht nur das Fachliche, sondern auch das Sozialverhalten der Schüler verbessern und stärken, kaum noch in den Schuljahresablauf passen mit seinen stringenten Klassenarbeitsterminen oder dem ständigen Druck, den Bildungs-/Lehrplan zu erfüllen. Zum Glück weht wieder Besserung aus den USA in die deutsche Geographiedidaktik: Ende 1990 ist wohl an der Harvard-Universität das erfunden worden, was als „Expeditionary Teaching“ oder „Expeditionary Learning“ endlich auch seinen in die Zeit passenden Namen gefunden hat. Wie immer aber die Bezeichnung heißen mag: Eine amtliche Übernahme in die Lehr-/Bildungspläne der Länder mit entsprechendem Anspruch auf die Genehmigung der Veranstaltung durch die Schule und auf erforderlichen Kostenersatz gibt es nur vereinzelt – und die Forderungen der organisierten Geographie dafür sind nicht vernehmbar.

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PISA…

PISA, OECD, empirische Bildungsforschung, Kompetenzen…
Die seit PISA 2000 von der OECD in die deutsche Bildungslandschaft erfolgreich implementierte Vermessung der Schülerleistungen ist nicht nur ein Problem des Unterrichtsfaches Geographie, sondern von Schule insgesamt. Darauf hier näher einzugehen, würde den selbst gesetzten Rahmen dieser Darstellung sprengen. Ich verweise auf Hans Peter Klein: Vom Streifenhörnchen zum Nadelstreifen. Springe 2016. Seine Darstellung provoziert bei den einen heiße Zustimmung, bei anderen gellende Ablehnung. Kostprobe gefällig? Hier: „Die empirische Bildungsforschung hat daher seit der Jahrtausendwende einen bislang nicht für möglich gehaltenen kometenhaften Aufstieg vollzogen, denn sie betreibt das Geschäft der Politikberatung mit ebenso großem Erfolg. Die Einführung des PISA-Konzepts der OECD in das deutsche Bildungssystem wurde überraschenderweise ohne jede demokratische Legitimation und unter geschickter Ausschaltung einer zu erwartenden breit angelegten Diskussion im Rahmen einer soft governance vollzogen. Kritiker wurden erfolgreich als Ewiggestrige oder Querulanten abgetan.“ (Klein 2016, S. 87)

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Weniger kognitive Inhalte in der Unterstufe

Weniger kognitive Inhalte in der Unterstufe, sondern Interesse wecken und staunen lassen über die Welt
Es gibt ein schönes Gedicht des Romatikers Novalis: „Wenn nicht mehr Zahlen und Figuren / Sind Schlüssel aller Kreaturen…“ Warum behandeln wir mit unseren jüngeren Schülern  Bevölkerungszahlen, Wirtschaftszahlen, Flächenzahlen, Klimazahlen – Zahlen allüberall? Es wäre für die Geographie förderlicher, wenn wir es fertig brächten, in den unteren Klassenstufen bei den Kindern Interesse und Staunen über die Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse auf der Erde  und über herausragende Naturphänomene zu wecken, und wenn dann im Mittelpunkt der Inhalte nicht Erwachsene, sondern Kinder stehen würden, wären die vielfältigen Inhalte doppelt hinreichend, um das Interesse für ein großartiges Fach in der Schule zu wecken. Die Forderung erscheint verwegen: Bis in die Unterstufe hinein mehr „Bauch“ und weniger „Kopf“ – aber immer Geographie, und nicht nur Pillepalle! Fragen Sie doch mal Ihre Schüler in der 5. oder 6. Klasse, warum auf Fußbällen neben „Made in Pakistan“ der Vermerk steht: „Ohne Kinderarbeit hergestellt.“

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Didaktisches

Didaktisches
Vom Nahen zum Fernen ist ein Vorschlag zum methodischen Vorgehen im Geographieunterricht. Es gibt deren unzählige, und kaum ein Didaktiker versäumt es, sein eigenes didaktisches Prinzip als „das richtige“ hinzustellen. Nun ist es unzweifelhaft, dass beispielsweise im Fach Englisch zunächst die sprachlich-grammatischen Strukturen der Fremdsprache geklärt, dazu angemessen Vokabeln gelernt werden müssen, bevor literarische Texte gelesen werden. Oder dass ein sinnvoller Aufbau der Inhalte im Fach Mathematik erforderlich ist – keine Frage, ein Schüler muss zuerst „rechnen“ lernen, bevor er an Aufgaben der höheren Mathematik geführt werden und im mathematischen Denken geübt wird. Im Fach Geographie ist eine Hierarchie der Schwierigkeiten eines Inhalts im allgemeinen nicht angemessen – sie ergibt sich durch die Tiefe der inhaltlichen Betrachtung. Der Fachlehrer kann z.B. das Phänomen „Stadt“ in Klasse 5 behandeln, aber auch in Klasse 12 – nur die Aspekte der Betrachtung werden in der oberen Klassenstufe weitaus komplexer sein als in der unteren. Darum kann die Behandlung des Heimatraumes sowohl in einer unteren wie einer oberen Klassenstufe erfolgen – und weil die Behandlungstiefe dem Alter der Schüler angemessen und damit unterschiedlich sein muss, wäre die wiederholte Behandlung „unten“ und „oben“ angemessen – beim Beispiel „Stadt“ hier die Lage und Physiognomie, dort die Lagebeziehungen, die historische Stadtentwicklung, Besonderheiten der Stadtstruktur, Stadtklima, Verkehrsproblematik, alles möglichst verbunden mit eigenen Erkundungen der Schüler.

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